Fachthemen (87/87)

Digitales Fachforum Prävention der BAG W am 04.09.2025 mit einem Beitrag der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern

           

 

Der Erhalt von Wohnraum und die Verhinderung von Wohnungslosigkeit sind zentrale Anliegen der Wohnungsnotfallhilfen. Bundesweit werden sowohl bewährte Konzepte als auch innovative Ansätze entwickelt, um Menschen frühzeitig zu erreichen und ihnen Zugang zu Informationen sowie Unterstützungsangeboten zu ermöglichen. Unter dem Titel ‚Rahmenbedingungen für den gelingenden Wohnraumerhalt und die Verbreitung erfolgreicher Konzepte‘ widmete sich das Fachforum Prävention der BAG W der Frage, wie erfolgreiche Strategien flächendeckend umgesetzt werden können. Obgleich im aktuellen Koalitionsvertrag neben Instrumenten der Wohnraumschaffung und Mietpreisbremse auch Änderungen im Rahmen der Schonfristzahlung angekündigt sind, zeigt die Erfahrung, dass Angebote im Bereich der Prävention auch bei erfolgreicher Umsetzung der angekündigten Maßnahmen unabdingbar sind. Umso wichtiger bleibt es, zu fragen: Welche gelingenden Konzepte werden lokal umgesetzt? Wie gestalten sich neue innovative Projekte? Und wie kann es uns gelingen, gute lokale Konzepte bundesweit umzusetzen? Im digitalen Fachforum gab es zunächst einen Einblick, welche Rahmenbedingungen benötigt werden, um Wohnungsverluste effektiv verhindern zu können. Im Anschluss wurden vier lokale Angebote präsentiert. Anhand der bewährten Konzepte bot sich in Arbeitsgruppen die Möglichkeit, sich zu vernetzen und wichtige Fragen zu adressieren. Den Abschluss fand das Fachforum in der Diskussion eines innovativen Präventionsprojektes, welches das Ziel verfolgt, Schüler*innen noch vor der Eskalation eines Wohnungskonfliktes zu erreichen und zu unterstützen.

 

zur Dokumentation des Fachforums

Überbrückungsleistungen für Unionsbürger*innen- Argumentationshilfe zur Anwendung der Leistungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 3 bis 6 SGB XII.

Social Media Streetwork

 

Die Arbeit zur Unterstützung von Unionsbürger*innen ist in vielen Angeboten der Wohnungsnotfallhilfen eine essenzielle Aufgabe. Dabei gestaltet sich die Beratung aufgrund der sozialrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Situation anspruchsvoll. Die Argumentationshilfe unterstützt dabei, ratsuchende Unionsbürger*innen in existentieller Notlage, die nicht über vorrangige Leistungsansprüche verfügen, auf dem Weg hin zur Gewährung von Überbrückungsleistungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 3 bis 6 SGB XII zu begleiten.  Die Argumentationshilfe zeigt die Anwendbarkeit sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf und dient der Orientierung in der komplexen Rechtslage und der bundesweit uneinheitlichen Verwaltungspraxis.

 

zur Argumentationshilfe der BAG W

 

zu den Positionspapieren der BAG W im Kontext Migration

5 Jahre Clearingstelle Gesundheit: Eine Bilanz- Fachtag von Condrobs e.V. am 17.07.2025 im Eine Welt Haus in München mit Beteiligung der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern.

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Anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens bot die Jubiläumsfeier der Clearingstelle Gesundheit am 17. Juli 2025 im Eine Welt Haus München einen fundierten Einblick in die Hilfsangebote und medizinische Versorgung von nicht krankenversicherten Menschen. Im Zentrum des Fachvormittags standen strukturelle Herausforderungen und die sozialpolitische Bedeutung dieser Arbeit. Fachvorträge, Erfahrungsberichte und eine Podiumsdiskussion beleuchteten zentrale Fragen zur Gesundheitsversorgung in prekären Lebenslagen und zeigten, wie gelebte Solidarität, kommunale Verantwortung und zivilgesellschaftliches Engagement konkrete Verbesserungen ermöglichen.

 

zur Dokumentation des Fachtages

 

zum Beitrag der Geschäftsführung der ARGE München und Oberbayern/ Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern zur Gesundheitsversorgung von Unionsbürger*innen im Wohnungsnotfall

Fachtag des AK Wohnen+ in der Planungsregion 18 in Oberbayern: ‚Wohnraum. Leistbar. Schaffen.‘ am 03.07.2025 im Lokschuppen in Rosenheim.

            

 

Im Jahr 2018 hat der Arbeitskreis Wohnen+ in der Planungsregion 18 in Oberbayern seine Arbeit aufgenommen. Er beschäftigt sich regelmäßig mit der Herausforderung, wie die Strukturen der Wohnungsnotfallhilfe optimiert und darüber hinaus leistbarer Wohnraum geschaffen werden können. Nachdem Horst Seehofer bereits im Jahr 2018 feststellte, dass Wohnen ‚die soziale Frage des 21. Jahrhunderts‘ ist, versucht sich nun die dritte Bundesregierung daran, eine Trendwende am Mietwohnungsmarkt zu erreichen. Während bei der Fertigstellung von Wohnraum und der Erteilung von Baugenehmigungen die Zahlen noch immer sinken, nimmt die Zahl von Wohnungslosigkeit betroffener und bedrohter Menschen in Bayern weiter zu. Wie müssen die Antworten auf den drängenden kommunalen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum lauten?

 

Angesichts der Herausforderungen am Mietwohnungsmarkt ist es mehr denn je geboten, alle Möglichkeiten unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen auszuloten. Vor allem gilt es zu formulieren und zu adressieren, wo, in Anbetracht explodierender Bodenpreise und entsprechender Spekulationsgewinne, dringend Veränderungen angestoßen werden müssen. Der AK Wohnen+ in der Planungsregion 18 hat nun mit diesem Fachtag versucht,  diese Herausforderungen zu adressieren und jeglicher Resignation beherzt und entgegen zu treten.

 

zu Einladung,  Programm und Ergebnissicherung:

 

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Paritätischer Armutsbericht 2025: Arme werden ärmer.

Paritätischer Armutsbericht: Verschärfung der Armut - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege

 

Einkommensarme Menschen sind in den vergangenen Jahren ärmer geworden, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichtes. Während das mittlere Einkommen von Personen unterhalb der Armutsgrenze im Jahr 2020 noch bei 981 Euro im Monat lag, waren es im Jahr 2024 preisbereinigt nur noch 921 Euro. ‚Die Zahlen belegen, was viele Menschen mit geringem Einkommen schon lange im Alltag spüren: Die Armen werden ärmer‘, so Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. ‚Die Kaufkraftverluste der vergangenen Jahre verschärfen die ohnehin schon schwierige finanzielle Lage von Millionen Betroffenen. Die neue Bundesregierung muss die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung jetzt ganz oben auf die Agenda setzen!‘ Der Paritätische sieht neben besseren Erwerbseinkommen insbesondere Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Wohn- und Familienarmut, der Stärkung der Rentenversicherung und dem Ausbau der Grundsicherung. Insgesamt müssen 2024 dem neuen Armutsbericht zufolge 15,5 Prozent der Bevölkerung zu den Armen gezählt werden. Die Armutsquote stieg um 1,1 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr an. Von Armut betroffen sind dabei insbesondere Alleinerziehende, junge Erwachsene und Rentner*innen, wobei die Altersarmut stark weiblich geprägt ist. Der Armutsbericht weist auch die Zahl derer aus, die in erheblicher materieller Entbehrung leben: 5,2 Millionen Menschen – darunter 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,2 Millionen Vollzeiterwerbstätige – können sich etwa nicht leisten, die Wohnung warm zu halten oder alte Kleidung zu ersetzen. Der Bericht zeigt im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede: Während in Bayern nur etwa jede achte Person von Armut betroffen ist (11,8 Prozent), ist es in Sachsen-Anhalt mehr als jede fünfte (22,3 Prozent) und in Bremen sogar jede vierte Person (25,9 Prozent). Positiv entwickelt hat sich die Zahl der Erwerbstätigen in Armut: Hier zeigt der Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes einen leichten Rückgang. Ausschlaggebend für diese Verbesserung sei aus Sicht des Verbandes die Erhöhung des Mindestlohnes sowie die Reform des Wohngeldes.

 

zum Armutsbericht des Paritätischen

Angst vor Wohnraumverlust und hohe Arbeitsmotivation- das IAB entlarvt politische Mythen rund ums Bürger*innengeld.

IAB - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit - YouTube

 

Wer Bürgergeld bezieht, macht sich häufig Sorgen, seine aktuelle Wohnung zu verlieren. Dies hat die Online-Personenbefragung ‚Arbeiten und Leben in Deutschland‘ (IAB-OPAL) des des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergeben. Um diese Sorgen zu Beginn des Leistungsbezugs zu mindern und den Betroffenen mehr Zeit für die Jobsuche zu geben, wurde mit dem Bürgergeld die ‚Karenzzeit Wohnen‘ eingeführt. Demnach werden die Kosten der Unterkunft im ersten Jahr des Leistungsbezugs ohne Prüfung der Angemessenheit erstattet. Die Bewertung dieser Regelung durch Jobcenter-Beschäftigte fällt allerdings eher verhalten aus.

 

zur Befragung

 

Eine weitere Studie des IAB hat gezeigt, dass die Mehrheit der Leistungsbeziehenden des Bürgergeldes eine neue Arbeitsstelle anstrebt und dafür sogar bereit ist, schlechtere Bedingungen zu akzeptieren. Die Bereitschaft, Kompromisse für einen Arbeitsplatz einzugehen, hängt jedoch von der Art der Bedingungen ab und variiert je nach Geschlecht und Familiensituation. Zudem geht aus der Studie hervor, dass Arbeitslose mit Grundsicherung eher bereit sind, solche Kompromisse einzugehen, als Arbeitslose ohne Leistungsbezug. Für die Untersuchung wurden Daten des Panels ‚Arbeitsmarkt und soziale Sicherung‘ (PASS) aus den Jahren 2010 bis 2022 analysiert.

 

zur Studie

Macht das Bürger*innengeld Arbeit unattraktiv?

 

zur Antwort

 

Erschwert das Bürger*innengeld die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt?

 

zur Antwort

 

Sachberichte der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern/ Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern

 

2024 KWSB ARGE WNFH M OBB Sachbericht

 

2024 ARGE WNFH M OBB Anlagen Sachbericht

 

 

2023 KWSB ARGE WNFH M OBB Sachbericht

 

2023 KWSB ARGE WNFH M OBB Anlagen Sachbericht

 

 

2022 KWSB ARGE WNFH M OBB Sachbericht

 

2022 KWSB ARGE WNFH M OBB Anlagen Sachbericht

 

 

2021 KWSB ARGE WNFH M OBB Sachbericht

 

2021 KWSB ARGE WNFH M OBB Anlagen Sachbericht

 

 

2020 KWSB ARGE WNFH M OBB Sachbericht

 

2020 KWSB ARGE WNFH M OBB Anlagen Sachbericht

 

 

2019 KWSB ARGE WLH M OBB Sachbericht

 

2019 KWSB ARGE WLH M OBB Anlagen Sachbericht

 

 

2018 KWSB ARGE WLH M OBB Sachbericht

 

2018 KWSB ARGE WLH M OBB Anlagen Sachbericht

 

 

2017 KWSB ARGE WLH M OBB Sachbericht

Ergebnisbericht des Dialogprozesses Gemeinwohlorientierung in der Boden- und Baulandpolitik vorgelegt

BMWSB - Startseite - Bündnis bezahlbarer Wohnraum            Agenda Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung | ENERGIETAGE 2025

 

Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat sich vorgenommen, eine Debatte darüber zu führen, was das gemeinsame Grundverständnis von Gemeinwohlorientierung, z. B. im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichem Grund und Boden sowie bei kooperativen Baulandmodellen durch städtebauliche Verträge umfassen kann, und wie in diesem Zusammenhang zusätzliche Investitionen in den bezahlbaren Wohnraum sowie dessen langfristige Sicherung erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. (DV) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) insgesamt drei Fachworkshops durchgeführt, in denen eine umfassende Debatte über ein gemeinsames Grundverständnis von Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik (Verständnis über Instrumentenkasten und mögliche Definitionen) mit besonderem Fokus auf die gemeinwohlorientierte Vergabe von öffentlichem Grund und Boden geführt wurde. Darüber hinaus wurde mithilfe von Fachbeiträgen aus der kommunalen Praxis erörtert, wie die bodenpolitischen Instrumente konkret im aktuellen Marktumfeld angewandt werden und welche Herausforderungen sich durch die veränderten Marktbedingungen, insbesondere das Zinsumfeld und die Baukostensteigerungen, ergeben. Neben Vertretern des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum waren auch externe Fachexperten aus Wissenschaft sowie kommunaler und wohnungswirtschaftlicher Praxis in den Dialog eingebunden. Die Ergebnisse und Beiträge des Dialogprozesses werden nach einem kurzen Überblick entlang von vier im Rahmen der Fachworkshops abgeleiteten Themenblöcken zusammengefasst.

 

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Fachtag ‚Gemeinsame Praxisempfehlungen für den Schnittstellenbereich der Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII und Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff. SGB IX in Oberbayern‘

     

 

Am 13. Februar 2025 fand im Sitzungssaal des Bezirks Oberbayern (Prinzregentenstr. 14, 80538 München) ein Fachtag des Bezirks Oberbayern in Kooperation mit dem Fachausschuss Wohnungslosenhilfe der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Oberbayern sowie der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern statt. Das zentrale Thema der Veranstaltung war die Vorstellung der ehemaligen Handlungsleitlinien, welche nun überarbeitet und der Rechtslage angepasst als gemeinsame Praxisempfehlungen zur Klärung von Fragestellungen im Schnittstellenbereich zwischen den §§ 67 ff. SGB XII und §§ 90 ff. SGB IX dienen sollen. Die Überarbeitung der Handlungsleitlinien wurde 2021 aufgrund der Umstellung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Einführung des Teils 2 des neuen SGB IX (Eingliederungshilfe) in Auftrag gegeben. Bei der Veranstaltung wurden in interaktiver Form die unterschiedlichen Prozessschritte der Praxisempfehlungen erlebbar gemacht. Zielgruppe der Veranstaltung waren Vertretungen der Wohnungslosenhilfe/ Wohnungsnotfallhilfe, Mitarbeitende der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern sowie Mitarbeitende der Einrichtungen im Bereich der Schnittstelleneinrichtungen der Eingliederungshilfe für ehemals Wohnungslose. Die Moderation übernahm Frau Dr. Mignon Drenckberg, Fachreferentin der Caritas München Freising für Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe und Straffälligenhilfe.

 

zu den gemeinsame Praxisempfehlungen

 

zum Programm des Fachtags

 

 

zu den Fachvorträgen und zur Ergebnissicherung:

 

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