Die wesentlichen Aufgaben der beiden zentralen Koordinierungsstellen der Wohnungslosenhilfe sind festgeschrieben im Rahmenkonzept ‚Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in Bayern‘, das von der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern herausgegeben wurde.
Wichtige überörtliche Funktionen, die die Koordinationsstellen im Zusammenwirken mit allen beteiligten Stellen und Einrichtungen wahrnehmen sind:
- Aufbau und Koordinierung bedarfsgerechter Hilfen in den kreisfreien Städten und Landkreisen
- Unterstützung und Koordination der stationären und teilstationären Einrichtungen
- Sicherstellung der Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen und Einrichtungen auf örtlicher und überörtlicher Ebene
- Vermittlung von Fachinformation
- Mitwirkung bei der Fortbildung
- Mitwirkung bei der Sozialplanung, insbesondere Bedarfsermittlung
- Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit