Zahlen

Zweiter Wohnungslosenbericht der Bundesregierung liegt vor: Ausmaß von Wohnungslosigkeit hat zugenommen- 2024 gibt es rund 531.000 wohnungslose Menschen in Deutschland

BMWSB - Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - BMWSB

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Wohnungslosenbericht 2024 vorgelegt. Mit diesem wird nach 2022 zum zweiten Mal ein gesamtdeutscher Überblick über die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Der Bericht enthält Informationen und Analysen über Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit im Bundesgebiet. Laut der Statistik und der empirischen Erhebung waren Ende Januar/Anfang Februar 2024 rund 439.500 Personen im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht, weitere rund 60.400 Personen bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (verdeckt wohnungslose Personen). Rund 47.300 Personen lebten auf der Straße oder in Behelfsunterkünften.

 

zum Wohnungslosenbericht der Bundesregierung

 

zur Kommentierung des Paritätischen

 

zur Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.

Der Menschenrechtsbericht 2024 des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Wohnungslosigkeit von hoher Relevanz

Deutsches Institut für Menschenrechte: „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Berlin: Erfahrungen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen“ – Catrin Wahlen

 

Am 9. Dezember 2024 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen neunten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll. Der neunte Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024. Er wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht. Der Bericht steht zur Verfügung als Langfassung, als Kurzfassung (Deutsch/Englisch) sowie in Leichter Sprache. In seinem neunten Erscheinungsjahr widmet sich der Bericht fünf Themen, die im Berichtszeitraum von hoher menschenrechtlicher Relevanz waren: Schutz von Geflüchteten, Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmer*innen sowie menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen.

 

zum Menschenrechtsbericht 2024

Ende Januar 2024 rund 439 500 untergebrachte wohnungslose Personen in Deutschland

Startseite - Statistisches Bundesamt

 

Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 439 500 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber den Vorjahren weiter erhöht (2023: 372 000, 2022: 178 100). Der Anstieg der Zahl der untergebrachten wohnungslosen Menschen ist jedoch vor allem auf Verbesserungen der Datenmeldungen im dritten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

 

zur Wohnungslosenberichterstattung/ Pressemitteilung

 

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Auswertung der Bundeswohnungslosenstatistik für Südbayern 2024: Zahlen aus Schwaben, Oberbayern und Niederbayern- since 2022.

Startseite - Statistisches Bundesamt         

 

Die Bundesländer Nordrhein- Westfalen und Bayern machen mit eigenen landesweiten Erhebungen zu den Zahlen obdachloser und wohnungsloser Menschen schon seit einigen Jahren eine deutlich verbesserte Sozialplanung und in diesem Zuge Förderprogramme wie den Aktionsplan ‚Hilfe bei Obdachlosigkeit‘ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verbesserung und den Ausbau ambulanter Beratungsstrukturen  möglich. Es ist in der Folge 2022 nach einiger Planungs- und Vorlaufszeit inkl. Gesetzgebungsverfahren erstmalig gelungen, eine bundesweite Erhebung durchzuführen- die Zahlen ordnungsrechtlich untergebrachter Personen, die immer auch als Fingerzeig auf potenzielle individuelle Rechtsansprüche auf Leistungen gemäß der §§ 67- 69 SGB XII interpretiert werden müssen, sind nun 2024 zum dritten Mal bis auf die Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise zum Stichtag 31.01.2024 ausgewiesen.

 

Die Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern hat die Zahlen der bundesweiten Stichtagserhebungen des statistischen Bundesamtes zur Bundeswohnungslosenstatistik für Südbayern seit 2022 zusammengetragen:

 

zu den Zahlen aus Südbayern 2024

 

zu den Zahlen aus Südbayern 2023

 

zu den Zahlen aus Südbayern 2022

 

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Auswertung der Bundeswohnungslosenstatistik für Nordbayern: Zahlen aus Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz seit 2023

 

        

 

Die Koordination Wohnungslosenhilfe Nordbayern hat die Zahlen der jährlich durchgeführten bundesweiten Stichtagserhebung des statistischen Bundesamtes zur Bundeswohnungslosenstatistik für Nordbayern in folgender Übersicht zusammengestellt:

 

zu den Zahlen aus Nordbayern 2024

 

zu den Zahlen aus Nordbayern 2023

 

zur Datenbank des statistischen Bundesamtes

 

 

Ende Januar 2023 rund 372 000 untergebrachte wohnungslose Personen in Deutschland- zweite bundesweite Erhebung veröffentlicht

Startseite - Statistisches Bundesamt

 

Zum Stichtag 31. Januar 2023 waren nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen in Deutschland gut 372 000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr zwar deutlich erhöht (2022: 178 000), dieser Anstieg ist jedoch zum Teil auf eine Verbesserung der Datenmeldung durch die beteiligten Stellen im zweiten Jahr der Statistikdurchführung zurückzuführen. Des Weiteren wurden 2023 knapp 130 000 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Statistik erfasst, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind (2022: 305 Personen). Dies entspricht gut einem Drittel (35 %) aller untergebrachten wohnungslosen Personen.

 

zur Wohnungslosenberichterstattung/ Pressemitteilung

 

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Fünfter Bericht der Bayerischen Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern- die Diakonie Bayern wagt den Realitätscheck

 

Der Bericht beinhaltet umfangreiche Informationen über die Entwicklung der Lebenslagen der bayerischen Bevölkerung seit dem vorangegangenen Vierten Sozialbericht und zeigt die Ziele der Bayerischen Staatsregierung in der Sozialpolitik auf.

 

zum Bericht zur sozialen Lage in Bayern 2022

 

 

Die Diakonie Bayern hat dazu den Realitätscheck gemacht- und beim genauen Hinsehen allerdings entdeckt, dass auch das gute Netz im Freistaat einige Löcher hat.

 

zum Realitätscheck der Diakonie Bayern

Münchner Armutsbericht 2022

 

München war 1987 die erste deutsche Stadt, die einen kommunalen Armutsbericht veröffentlichte. Seitdem erscheint der Armutsbericht alle fünf Jahre, in Zukunft wird er alle vier Jahre erscheinen. Der Bericht stellt zum einen die Lebenssituation und die Problemlagen von Münchner Bürger*innen dar, die von Armut betroffen sind. Zum anderen beschreibt er die zahlreichen bestehenden und geplanten Maßnahmen der Landeshauptstadt München und der freien Träger der Wohlfahrtspflege, die Armut bekämpfen und vorbeugen. Er ist ein zudem ein wichtiges Instrument, um Armut als Thema in die politische und öffentliche Diskussion einzubringen. Der Bericht gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil befasst sich mit statistischen Analysen zur
Armut und einem Exkurs zum Thema Grundsicherung, der zweite Teil zeigt in sieben Handlungsfeldern, wie sich Einkommensarmut auf die Lebenssituation von Betroffenen auswirkt und welche Maßnahmen der Armutsbekämpfung in verschiedenen armutsrelevanten Bereichen ergriffen werden.

 

zum Münchner Armutsbericht 2022

 

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Ende Januar 2022 rund 178 000 untergebrachte wohnungslose Personen in Deutschland- erstmals bundesweite Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen veröffentlicht.

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Zum Stichtag 31. Januar 2022 waren in Deutschland rund 178 000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, beispielsweise in vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten oder in Not- und Gemeinschaftsunterkünften. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der erstmals durchgeführten Statistik aus den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen mitteilt, waren knapp 74 000 untergebrachte wohnungslose Personen alleinstehend (41 %). Knapp 59 000 Personen (33 %) waren innerhalb eines gemeinsamen Haushalts als Familie beziehungsweise als Paar mit Kindern untergebracht. Rund 23 000 Personen (13 %, einschließlich der Kinder) lebten während der Unterbringung in einem Alleinerziehenden-Haushalt. Rund 4 500 Personen (3 %) waren als Paare ohne Kinder untergebracht. Für die übrigen rund 18 000 Personen (10 %) wurde der Haushaltstyp ’sonstiger Mehrpersonenhaushalt‘ angegeben oder ihr Haushaltstyp war unbekannt.

 

zur Wohnungslosenberichterstattung

Stichtagserhebung 2017 zur Wohnungslosigkeit in Bayern

 

 

 

Zum Stichtag 30.06.2017 wurden in Bayern 15.517 wohnungslose Personen registriert, die von den Gemeinden und von den Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe untergebracht worden waren.

 

Von den 2.056 bayerischen Kommunen haben sich 2.049 an der Erhebung beteiligt. Das entspricht einer außergewöhnlich hohen Antwortbereitschaft von 99,7 %. Von den beteiligten 172 Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe in Bayern
gingen Rückmeldungen von 164 Einrichtungen ein. Das entspricht einer ebenfalls hohen Rücklaufquote von 95,3 %. Gegenüber der ersten Erhebung aus dem Jahr 2014 konnte die Rücklaufquote damit deutlich – um gut 15 Prozentpunkte – gesteigert werden.

 

Unterstützt und begleitet wurde die zweite flächendeckende Erhebung zur Wohnungslosigkeit in Bayern vom Bayerischen Landesamt für Statistik sowie dem Geschäftsführenden
Ausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in
Bayern und hier insbesondere dem Fachausschuss Wohnungslosenhilfe.

 

Weitere Informationen zur Datenerhebung zum Stichtag 30. Juni 2017 finden Sie im Bericht:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu den Ergebnissen der zweiten Erhebung zur Wohnungslosigkeit in Bayern zum Stichtag 30.06.2017