Die Bundesländer Nordrhein- Westfalen und Bayern machen mit eigenen landesweiten Erhebungen zu den Zahlen obdachloser und wohnungsloser Menschen schon seit einigen Jahren eine deutlich verbesserte Sozialplanung und in diesem Zuge Förderprogramme wie den Aktionsplan ‚Hilfe bei Obdachlosigkeit‘ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verbesserung und den Ausbau ambulanter Beratungsstrukturen möglich. Es ist in der Folge 2022 nach einiger Planungs- und Vorlaufszeit inkl. Gesetzgebungsverfahren erstmalig gelungen, eine bundesweite Erhebung durchzuführen- die Zahlen ordnungsrechtlich untergebrachter Personen, die immer auch als Fingerzeig auf potenzielle individuelle Rechtsansprüche auf Leistungen gemäß der §§ 67- 69 SGB XII interpretiert werden müssen, sind nun 2023 zum zweiten Mal bis auf die Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise zum Stichtag 31.01.2023 ausgewiesen.
Die Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern hat die Zahlen der bundesweiten Stichtagserhebungen des statistischen Bundesamtes zur Bundeswohnungslosenstatistik für Südbayern seit 2022 zusammengetragen:
zu den Zahlen aus Südbayern 2023
zu den Zahlen aus Südbayern 2022