Neuer Sachbericht der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern/ Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern online!
Auch in diesem Jahr freuen wir uns, einen ausführlichen Sachbericht zur Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern sowie der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern vorlegen zu können. Das Jahr 2024 steht für den ein oder anderen Meilenstein- vielleicht findet der ein oder andere Artikel Ihr Interesse. Armut und Wohnungsnot werden uns vorerst jedenfalls als gesellschaftliche Themen mit Sprengkraft erhalten bleiben- wie prominent und lösungsorientiert wir uns als Gesellschaft diesen hausgemachten Herausforderrungen stellen werden, entscheidet die künftige Bundesregierung. Es bleibt (ange)spann(t)end.
Fachtag ‚Gemeinsame Praxisempfehlungen für den Schnittstellenbereich der Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII und Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff. SGB IX in Oberbayern‘
Am 13. Februar 2025 fand im Sitzungssaal des Bezirks Oberbayern (Prinzregentenstr. 14, 80538 München) ein Fachtag des Bezirks Oberbayern in Kooperation mit dem Fachausschuss Wohnungslosenhilfe der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Oberbayern sowie der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern statt. Das zentrale Thema der Veranstaltung war die Vorstellung der ehemaligen Handlungsleitlinien, welche nun überarbeitet und der Rechtslage angepasst als gemeinsame Praxisempfehlungen zur Klärung von Fragestellungen im Schnittstellenbereich zwischen den §§ 67 ff. SGB XII und §§ 90 ff. SGB IX dienen sollen. Die Überarbeitung der Handlungsleitlinien wurde 2021 aufgrund der Umstellung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Einführung des Teils 2 des neuen SGB IX (Eingliederungshilfe) in Auftrag gegeben. Bei der Veranstaltung wurden in interaktiver Form die unterschiedlichen Prozessschritte der Praxisempfehlungen erlebbar gemacht. Zielgruppe der Veranstaltung waren Vertretungen der Wohnungslosenhilfe/ Wohnungsnotfallhilfe, Mitarbeitende der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern sowie Mitarbeitende der Einrichtungen im Bereich der Schnittstelleneinrichtungen der Eingliederungshilfe für ehemals Wohnungslose. Die Moderation übernahm Frau Dr. Mignon Drenckberg, Fachreferentin der Caritas München Freising für Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe und Straffälligenhilfe.
Ab sofort können bei der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern wieder Anträge auf Förderung für Projekte der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe gestellt werden. Pro Vorhaben kann eine Förderung in Höhe von 1.000€ bis zu 50.000€ beantragt werden. Beantragen können Sie direkt über das auf unserer Webseite, Frist ist der 18. Mai 2025:
Sollten Sie weitere konkrete Fragen, die nicht über die Förderrichtlinie und den Informationen auf der Webseite beantwortet werden können, melden Sie sich gern telefonisch unter 0821-5709 2110 oder -2111 oder per Mail an info@stiftung-obdachlosenhilfe.bayern.de
Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz veröffentlicht
Der Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz (NAK) beleuchtet die Armutslage in Deutschland und die Lebensrealitäten betroffener Menschen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. z.B. ist Mitglied der NAK und hat in der AG Grundsicherung aktiv an dem Bericht mitgewirkt. Er liefert wichtige Impulse für die politische Diskussion und fordert Veränderungen in der Armutsbekämpfung.
Monitor Jugendarmut: Die Generation von morgen- bereits heute abgehängt
Deutschland gilt international als wohlhabende Industrienation mit einem starken Sozialstaat. Dennoch ist für einen erheblichen Teil der Gesellschaft die Wirklichkeit eine andere: Armut ist auch in Deutschland ein tiefgreifendes Problem. Jede*r Vierte zwischen 18 und 24 Jahren war 2023 in Deutschland von Armut bedroht. Das entspricht einer Armutsgefährdungsquote von 25 %. Bei den unter 18-Jährigen liegt die Quote bei 20,7 %, sodass mehr als jede*r Fünfte armutsgefährdet ist.
Die Bundestagswahl 2025: Obdach- und wohnungslose Menschen haben eine Stimme
Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Damit auch obdach- und wohnungslose Menschen ihr Wahlrecht wahrnehmen können, müssen sie- sofern keine Meldeadresse vorliegt- bis spätestens Freitag, den 31.01.2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis stellen. Zuständig ist das Wahlamt der jeweiligen Kommune, in welcher sich betroffene Menschen gewöhnlich aufhalten. Die BAG W fordert alle Kommunen auf, die Eintragung in die Wählerverzeichnisse möglichst einfach und komplikationsfrei zu ermöglichen.
‚Mit der Bundestagswahl 2025 wird der politische Kurs für die Zukunft von uns allen bestimmt. Besonders im Hinblick auf das EU-Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, brauchen wir die Stimme von wohnungslosen Menschen. Eine Politik, die die Bedürfnisse betroffener Menschen berücksichtigt, kann nur gestaltet werden, wenn diese mitentscheiden.‘, so Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W.
Ausführliche Informationen zu Sammelanträgen und den Wahlmodalitäten hat die BAG W finden Sie hier
Prävention von Wohnraumverlust in Augsburg- Wohnung behalten!
Dank der finanziellen Unterstützung des Netzwerks Wohnungslosenhilfe München konnte die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern/ Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern mit fachlicher Beratung durch den Ambulanten Fachdienst Wohnen München des Katholischen Männerfürsorgevereins e.V. eine Informationsbroschüre entwickeln, welche leicht verständlich und übersichtlich eine klare Botschaft sendet: Auch wenn das Kind gefühlt schon in den Brunnen gefallen zu sein scheint- es kann in vielen Fällen noch etwas getan und der Verlust der Wohnung verhindert werden!
Die nun auch Dank der Kooperation mit der Verwaltung der kreisfreien Stadt Augsburg für den eigenen Zuständigkeitsbereich vorliegende Broschüre wurde erstmalig für die Landeshauptstadt München konzipiert und kann auf jede Gebietskörperschaft (kreisfreie Stadt/ Landkreis) angepasst werden- nehmen Sie einfach Kontakt mit der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern auf, am besten via Email: info@wohnungsnotfallhilfesued.bayern
Zweiter Wohnungslosenbericht der Bundesregierung liegt vor: Ausmaß von Wohnungslosigkeit hat zugenommen- 2024 gibt es rund 531.000 wohnungslose Menschen in Deutschland
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Wohnungslosenbericht 2024 vorgelegt. Mit diesem wird nach 2022 zum zweiten Mal ein gesamtdeutscher Überblick über die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Der Bericht enthält Informationen und Analysen über Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit im Bundesgebiet. Laut der Statistik und der empirischen Erhebung waren Ende Januar/Anfang Februar 2024 rund 439.500 Personen im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht, weitere rund 60.400 Personen bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (verdeckt wohnungslose Personen). Rund 47.300 Personen lebten auf der Straße oder in Behelfsunterkünften.
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Stärkung der Durchlässigkeit der ordnungsrechtlichen Unterbringung hin zum System sozialer Hilfen
Aus der kurzfristigen Einweisung in die Unterkünfte der ordnungsrechtlichen Unterbringung wird oftmals ein faktisch langfristiger Aufenthalt in den (Not-)Unterkünften, da es für vulnerable Gruppen in Zeiten der Knappheit an bezahlbarem Wohnraum besonders schwierig ist, eine eigene Wohnung zu finden. Personen, die in Unterkünften der ordnungsrechtlichen Unterbringung leben, können dringend auf Beratung und Unterstützung angewiesen sein, um Wohnraum für sich und ggf. für ihre Angehörigen zu finden. Ein Rechtsanspruch auf entsprechende Unterstützung ist in den §§ 67 ff SGB XII, konkretisiert in der Durchführungsverordnung gemäß § 69 SGB XII, normiert. Eine gute Kooperation, Abstimmung und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege ist dringend geboten- die Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern weist darauf in den Sachberichten der letzten Jahre stets hin, beschreibt wie es gelingen kann und setzt dies konsequent um:
Diese Arbeit wird nun von einer entsprechenden Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. in einer neuen Empfehlung bestätigt und flankiert:
Was viele insgeheim schon ahnten, ist jetzt wissenschaftlich belegt: Wohnen macht arm. Omas Faustregel lautete einst „Gib nie mehr als ein Drittel deines Einkommens für Miete aus!“ Diese Ein-Drittel-Regel gilt bis heute zum Beispiel bei Maklerbüros, um zu beurteilen, ob sich jemand eine Wohnung überhaupt leisten kann. Aber die Mieten steigen schneller als die Einkommen. Viele Menschen müssen deswegen heute viel mehr als ein Drittel fürs Wohnen ausgeben – manche sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens. Denn hier haben die Menschen kaum die Wahl. Sie können oft nicht billiger wohnen, weil sie nicht die einzigen sind, die nach einer billigeren Wohnung suchen oder weil es da, wo sie arbeiten und leben, keine billigeren Wohnungen gibt. Infolgedessen müssen sie einfach mit weniger Geld auskommen. Die neue Paritätische Wohnarmuts-Berechnung macht ein bislang unsichtbares Ausmaß der Armut sichtbar. In Deutschland gilt (gemäß der OECD-Konvention) derjenige als armutsgefährdet, der weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens hat. Median meint dabei, dass alle Einkommen wie Orgelpfeifen aufgereiht werden und die mittlere Größe, also die Orgelpfeife in der Mitte, bildet den Median. Die Armutsrisikogrenze liegt dann bei 60 Prozent des Medians. Nach konventioneller Berechnung (auf Grundlage von MZ-SILC) sind demnach in Deutschland 14,4 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet. Berücksichtigt man aber die Wohnkosten und ermittelt das Einkommen, das die Menschen tatsächlich zum Leben frei verfügbar haben, nachdem sie ihre Wohnkosten (Warmmiete inklusive Stromkosten) bezahlt haben, dann ergibt sich ein anderes Bild.