
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Leitfaden zur Unterbringung wohnungsloser Menschen veröffentlicht. Er wurde in einem breit angelegten Prozess von einem interdisziplinären Expertenkreis erarbeitet- unter Einbeziehung von Kommunen, Ländern, Fachpraxis, Wissenschaft sowie Menschen mit eigener Unterbringungserfahrung. Der Leitfaden richtet sich gezielt an Städte und Gemeinden, die für die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen verantwortlich sind. Er möchte praxisnahe Orientierung in einem komplexen Aufgabenfeld, das von verfassungs- und menschenrechtlichen Vorgaben über Polizei- und Ordnungsrecht bis hin zu sozialrechtlichen Ansprüchen reicht, bieten. Im Mittelpunkt stehen konkrete Empfehlungen für die kommunale Praxis: Wie lassen sich Unterkünfte menschenwürdig, bedarfsgerecht und integrationsorientiert gestalten? Wie können Konflikte reduziert, Unterbringungszeiten verkürzt und Übergänge in dauerhaften Wohnraum erleichtert werden? Der Leitfaden bündelt hierzu aktuelle Rechtsprechung, bewährte Praxisbeispiele und fachliche Standards. Besonderes Augenmerk legt die Veröffentlichung auf vulnerable Zielgruppen, den Schutz vor Gewalt, auf Kälte- und Hitzeschutz sowie auf strategische Fragen der Planung und Steuerung. Damit möchte der Leitfaden Kommunen nicht nur bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten unterstützen, sondern auch dabei, langfristig tragfähige und wirtschaftliche Lösungen im Umgang mit Wohnungslosigkeit zu entwickeln. Der Leitfaden ist ein Baustein zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit ‚Gemeinsam für ein Zuhause‘ und soll Kommunen dabei helfen, wohnungslose Menschen würdevoll unterzubringen und zugleich den Weg zurück in eigenen Wohnraum zu ebnen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßt, dass mit dem Leitfaden bundesweit eine fachliche Orientierung zur Unterbringung wohnungsloser Menschen vorliegt. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass Empfehlungen nicht ausreichen. Es geht darum, die Praxis der ordnungsrechtlichen Unterbringung menschenwürdig und rechtssicher auszugestalten und zwar für alle Menschen, die darauf angewiesen sind. Notversorgung ist ein unabdingbarer Baustein zur Bewältigung existentieller Notlagen. Sie ist allen Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, zu gewähren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Aber sie darf weder den Zugang zu eigenem Wohnraum ersetzen, noch zur Verfestigung von Wohnungslosigkeit beitragen. Wohnungslosigkeit muss durch Prävention sowie durch die Ausweitung des Bestands preiswerter Wohnungen wie den Bau von Sozialwohnungen überwunden werden. ‚Die ordnungsrechtliche Unterbringung ist eine Notversorgung. Sie muss bundesweit menschenwürdig, rechtssicher und mit Zugang zu weiterer Unterstützung ausgestaltet werden. Dafür sind klare politische Entscheidungen und verbindliche Standards erforderlich‘, betont Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W.
zur gutachterlichen Stellungnahme der BAG W
zum Notversorgungskonzept der BAG W

Für Bayern wurden auf ministerieller Ebene u.a. in Mitwirkung der Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- und Südbayern eigene Empfehlungen für das Obdach- und Wohnungslosenwesen im Freistaat entwickelt:
zu den Empfehlungen für den Freistaat Bayern







