Neuer Sachbericht der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern/ Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern online!
Auch in diesem Jahr freuen wir uns, einen ausführlichen Sachbericht zur Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern sowie der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern vorlegen zu können, in dem natürlich auch ein analytischer Blick auf die Entwicklungen am Mietwohnungsmarkt geworfen wird: Schließlich stellen wir als Gesellschaft Obdach- und Wohnungslosigkeit selbst her, z.B. wenn der Lohn im Niedriglohnsektor trotz Vollerwerbstätigkeit und Mindestlohn nicht ausreichend ist, um sich das existenzielle Bedürfnis nach Wohnraum leisten zu können. In der aktuellen bundespolitischen Debatte in Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Haushalte versuchen wir dennoch, einen lösungsorientierten Blick zu wahren- denn auch die knappen kommunalen Kassen klingeln nicht von selbst, sondern werden- z.B. in der aktuellen Verfasstheit der Schuldenbremse- über gesellschaftlich gestaltete Prozesse befüllt.
Vielleicht gelingt es uns, den ein oder anderen interessanten Gedanken zur gesellschaftlichen Auseinandersetzung beizutragen- über Ihren und Euren Blick auf unsere Zeilen würden wir uns freuen.
Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Nürnberg, kurz AGW, hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg ihren Beratungsführer neu gestaltet und im April diesen Jahres veröffentlicht. Es sind zwei Beratungsführer entstanden, die einen Überblick über die Hilfeangebote für wohnungslose Menschen in Nürnberg geben. Ein Hilfeflyer gibt eine umfassende Übersicht über die Hilfeangebote der AGW. Der andere Beratungsführer enthält die wichtigsten Einrichtungen inklusive einem kleinen Stadtplan.
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 ‚Gemeinsam für ein Zuhause‘ vom 4. März 2024
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 04.03.2024 den Referent*innenentwurf eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 vorgelegt. Mit dem vorliegenden NAP erkennt die Bundesregierung die Vermeidung und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie die bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen in einer Wohnungsnotfallsituation als sozialstaatliche Pflichtaufgabe an und formuliert zumindest Leitlinien zur Überwindung des Phänomens in der BRD.
Paritätischer Armutsbericht 2024: Armut in der Inflation.
Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen. Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs. ‚Die Befunde sind durchwachsen, aber einen Grund zur Entwarnung gibt es nicht‘, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So scheine der Trend stetig wachsender Armut auf Bundesebene zwar auf den ersten Blick gestoppt, aber noch lange nicht gedreht. Nach dem Armutsbericht müssen 14,2 Millionen Menschen in diesem reichen Land zu den Armen gezählt werden. 2022 waren damit fast eine Million Menschen mehr von Armut betroffen als vor Pandemie, Energie- und Preiskrise im Jahr 2019 und 2,7 Millionen mehr als 2006. Insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Menschen mit schlechten Bildungsabschlüssen oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind von Armut betroffen. Auf einen neuen traurigen Rekordwert ist nach der Studie zudem die Kinderarmut gestiegen: Mehr als jedes fünfte Kind ist mittlerweile von Armut betroffen (21,8 Prozent). Unter Alleinerziehenden lag die Armutsquote bei 43,2 Prozent.
Stellungnahme der BAG W zum Referent*innenentwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 ‚Gemeinsam für ein Zuhause‘ vom 04.03.2024
Am 4. März veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Referent*innentwurf des Nationalen Aktionsplanes. Die BAG W war zur Stellungnahme aufgerufen. Die Bundesregierung bringt erstmalig zum Ausdruck, dass die Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 als eine ressort- und aktuersübergreifende Gemeinschaftsaufgabe und als ein sozialstaatlicher Plichtauftrag verstanden werden muss.
Puls Reportage: 1 Tag Notunterkunft für Jugendliche- Wohin, wenn es zuhause nicht mehr geht?
Jung und obdachlos: In Deutschland sind etwa 110.000 Jugendliche ohne festen Wohnsitz und wissen nicht, wohin. Notunterkünfte, wie das Münchner ‚Sleep in‘ können für Jugendliche, die nicht mehr nach Hause gehen können oder wollen, eine erste Anlaufstelle sein. Dort wird den plötzlich obdachlosen Jugendlichen eine unkomplizierte Übernachtungsmöglichkeit angeboten- bis zu drei Tagen anonym, ohne sie beim Jugendamt melden zu müssen.
In den Wintermonaten veröffentlicht die ARGE WLH Nürnberg das Winterplakat „Wohin wenn’s kalt wird?“. Es wird an Kirchengemeinden und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Nürnberg ausgegeben und gibt Auskunft über Übernachtungsmöglichkeiten und Tagesaufenthalte für wohnungslose Menschen. Die aktualisierte Übersicht der Hilfeangebote für das Winterhalbjahr 2023/2024 steht Ihnen hier als PDF-Datei zur Verfügung:
Veröffentlichung der neuen Empfehlungen für das Obdach- und Wohnungslosenwesen in Bayern
Es ist vollbracht: Der nach der Landtagswahl 2018 u.a. von der Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- und Südbayern mit angestoßene und begleitete sowie von der Bayerischen Staatsministerin für Familie Arbeit und Soziales a.D. Kerstin Schreyer unterstützte Prozess der Überarbeitung der Empfehlungen für das Obdachlosenwesen von 1997 konnte mit der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales, des Innern, für Sport und Integration, für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Gesundheit und Pflege am 25.10.2023 abgeschlossen werden.
Fachtage der LAG ö/f und der LAG JSA am 04.05.2023 in München, am 21.09.2023 in Nürnberg sowie am 28.09.2023 in Augsburg: ‚Wir wollen wohnen! Wohnungsnot junger Erwachsener – eine sozialpolitische Herausforderung‘
Der Fachausschuss Wohnungslosenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie Wohlfahrtspflege in Bayern hat am 04.05.2023 zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit in Bayern einen Fachtag zum Thema in der Landeshauptstadt München veranstaltet und zwei im Herbst in den bayerischen Metropolen Nürnberg und Augsburg am 21.09. sowie am 28.09.
Ziel der Fachveranstaltungen war es, die Herausforderungen und Chancen des SGB VIII samt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vs. SGB XII, also die Schnittstelle der Kinder- und Jugendhilfe und der Wohnungsnotfallhilfe für die Zielgruppe junger Erwachsener in Wohnungsnot, mit hochrangigen kommunal- sowie landespolitischen Akteuren sowie der freien Wohlfahrtspflege lösungsorientiert zu diskutieren.
Hemmnisse aus dem Weg räumen, Dynamik entfalten- Wie gutes Wohnen in Stadt und Land gelingen kann: Ein Positionspapier des Bayerischen Gemeindetags
Wohnen ist ein Grundrecht. Die Verfassung des Freistaates Bayern formuliert in Art. 106 Abs. 1 BV ungekünstelt und klar: ‚Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.‘ Auch wenn aus der Bayerischen Verfassung keine individuellen Rechtsansprüche abgeleitet werden können und das Recht auf Wohnen in der BRD leistungsrechtlich lediglich auf den Anspruch zur ordnungsrechtlichen Unterbringung, zur Übernahme der Mietschuld im Einzelfall zur Abwendung von Wohnraumverlust sowie auf entsprechende Beratung, Begleitung und Unterstützung, nicht aber auf konkrete 4 mietrechtlich abgesicherte Wände heruntergebrochen werden kann: Das Problem ausreichenden, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum und das hierfür notwendige Bauland zur Verfügung zu stellen, betrifft dabei bei weitem nicht nur die großen Städte. Auch im ländlichen Raum nehmen die Spannungen zu. Der Bayerische Gemeindetag hat zur Erarbeitung der nachfolgenden Positionen und Forderungen eine Projektgruppe tagen lassen und die erarbeiteten Ergebnisse in einer entsprechenden Landesausschusssitzung beraten und beschlossen. Darin teilt der Bayerische Gemeindetag die von der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern seit mehreren Jahren vertretende Position, dass es für eine Wende am Mietwohnungsmarkt ein soziales Bodenrecht bedarf- ganz wie im Artikel 161 der Bayerischen Verfassung seit Jahrzehnten bereits weise vorformuliert.