Fachthemen (92/92)

Paritätischer Armutsbericht 2025: Arme werden ärmer.

Paritätischer Armutsbericht: Verschärfung der Armut - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege

 

Einkommensarme Menschen sind in den vergangenen Jahren ärmer geworden, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichtes. Während das mittlere Einkommen von Personen unterhalb der Armutsgrenze im Jahr 2020 noch bei 981 Euro im Monat lag, waren es im Jahr 2024 preisbereinigt nur noch 921 Euro. ‚Die Zahlen belegen, was viele Menschen mit geringem Einkommen schon lange im Alltag spüren: Die Armen werden ärmer‘, so Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. ‚Die Kaufkraftverluste der vergangenen Jahre verschärfen die ohnehin schon schwierige finanzielle Lage von Millionen Betroffenen. Die neue Bundesregierung muss die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung jetzt ganz oben auf die Agenda setzen!‘ Der Paritätische sieht neben besseren Erwerbseinkommen insbesondere Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Wohn- und Familienarmut, der Stärkung der Rentenversicherung und dem Ausbau der Grundsicherung. Insgesamt müssen 2024 dem neuen Armutsbericht zufolge 15,5 Prozent der Bevölkerung zu den Armen gezählt werden. Die Armutsquote stieg um 1,1 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr an. Von Armut betroffen sind dabei insbesondere Alleinerziehende, junge Erwachsene und Rentner*innen, wobei die Altersarmut stark weiblich geprägt ist. Der Armutsbericht weist auch die Zahl derer aus, die in erheblicher materieller Entbehrung leben: 5,2 Millionen Menschen – darunter 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,2 Millionen Vollzeiterwerbstätige – können sich etwa nicht leisten, die Wohnung warm zu halten oder alte Kleidung zu ersetzen. Der Bericht zeigt im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede: Während in Bayern nur etwa jede achte Person von Armut betroffen ist (11,8 Prozent), ist es in Sachsen-Anhalt mehr als jede fünfte (22,3 Prozent) und in Bremen sogar jede vierte Person (25,9 Prozent). Positiv entwickelt hat sich die Zahl der Erwerbstätigen in Armut: Hier zeigt der Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes einen leichten Rückgang. Ausschlaggebend für diese Verbesserung sei aus Sicht des Verbandes die Erhöhung des Mindestlohnes sowie die Reform des Wohngeldes.

 

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Angst vor Wohnraumverlust und hohe Arbeitsmotivation- das IAB entlarvt politische Mythen rund ums Bürger*innengeld.

IAB - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit - YouTube

 

Wer Bürgergeld bezieht, macht sich häufig Sorgen, seine aktuelle Wohnung zu verlieren. Dies hat die Online-Personenbefragung ‚Arbeiten und Leben in Deutschland‘ (IAB-OPAL) des des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergeben. Um diese Sorgen zu Beginn des Leistungsbezugs zu mindern und den Betroffenen mehr Zeit für die Jobsuche zu geben, wurde mit dem Bürgergeld die ‚Karenzzeit Wohnen‘ eingeführt. Demnach werden die Kosten der Unterkunft im ersten Jahr des Leistungsbezugs ohne Prüfung der Angemessenheit erstattet. Die Bewertung dieser Regelung durch Jobcenter-Beschäftigte fällt allerdings eher verhalten aus.

 

zur Befragung

 

Eine weitere Studie des IAB hat gezeigt, dass die Mehrheit der Leistungsbeziehenden des Bürgergeldes eine neue Arbeitsstelle anstrebt und dafür sogar bereit ist, schlechtere Bedingungen zu akzeptieren. Die Bereitschaft, Kompromisse für einen Arbeitsplatz einzugehen, hängt jedoch von der Art der Bedingungen ab und variiert je nach Geschlecht und Familiensituation. Zudem geht aus der Studie hervor, dass Arbeitslose mit Grundsicherung eher bereit sind, solche Kompromisse einzugehen, als Arbeitslose ohne Leistungsbezug. Für die Untersuchung wurden Daten des Panels ‚Arbeitsmarkt und soziale Sicherung‘ (PASS) aus den Jahren 2010 bis 2022 analysiert.

 

zur Studie

Macht das Bürger*innengeld Arbeit unattraktiv?

 

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Erschwert das Bürger*innengeld die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt?

 

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Ergebnisbericht des Dialogprozesses Gemeinwohlorientierung in der Boden- und Baulandpolitik vorgelegt

BMWSB - Startseite - Bündnis bezahlbarer Wohnraum            Agenda Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung | ENERGIETAGE 2025

 

Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat sich vorgenommen, eine Debatte darüber zu führen, was das gemeinsame Grundverständnis von Gemeinwohlorientierung, z. B. im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichem Grund und Boden sowie bei kooperativen Baulandmodellen durch städtebauliche Verträge umfassen kann, und wie in diesem Zusammenhang zusätzliche Investitionen in den bezahlbaren Wohnraum sowie dessen langfristige Sicherung erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. (DV) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) insgesamt drei Fachworkshops durchgeführt, in denen eine umfassende Debatte über ein gemeinsames Grundverständnis von Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik (Verständnis über Instrumentenkasten und mögliche Definitionen) mit besonderem Fokus auf die gemeinwohlorientierte Vergabe von öffentlichem Grund und Boden geführt wurde. Darüber hinaus wurde mithilfe von Fachbeiträgen aus der kommunalen Praxis erörtert, wie die bodenpolitischen Instrumente konkret im aktuellen Marktumfeld angewandt werden und welche Herausforderungen sich durch die veränderten Marktbedingungen, insbesondere das Zinsumfeld und die Baukostensteigerungen, ergeben. Neben Vertretern des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum waren auch externe Fachexperten aus Wissenschaft sowie kommunaler und wohnungswirtschaftlicher Praxis in den Dialog eingebunden. Die Ergebnisse und Beiträge des Dialogprozesses werden nach einem kurzen Überblick entlang von vier im Rahmen der Fachworkshops abgeleiteten Themenblöcken zusammengefasst.

 

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Fachtag ‚Gemeinsame Praxisempfehlungen für den Schnittstellenbereich der Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII und Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff. SGB IX in Oberbayern‘

     

 

Am 13. Februar 2025 fand im Sitzungssaal des Bezirks Oberbayern (Prinzregentenstr. 14, 80538 München) ein Fachtag des Bezirks Oberbayern in Kooperation mit dem Fachausschuss Wohnungslosenhilfe der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Oberbayern sowie der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern statt. Das zentrale Thema der Veranstaltung war die Vorstellung der ehemaligen Handlungsleitlinien, welche nun überarbeitet und der Rechtslage angepasst als gemeinsame Praxisempfehlungen zur Klärung von Fragestellungen im Schnittstellenbereich zwischen den §§ 67 ff. SGB XII und §§ 90 ff. SGB IX dienen sollen. Die Überarbeitung der Handlungsleitlinien wurde 2021 aufgrund der Umstellung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Einführung des Teils 2 des neuen SGB IX (Eingliederungshilfe) in Auftrag gegeben. Bei der Veranstaltung wurden in interaktiver Form die unterschiedlichen Prozessschritte der Praxisempfehlungen erlebbar gemacht. Zielgruppe der Veranstaltung waren Vertretungen der Wohnungslosenhilfe/ Wohnungsnotfallhilfe, Mitarbeitende der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern sowie Mitarbeitende der Einrichtungen im Bereich der Schnittstelleneinrichtungen der Eingliederungshilfe für ehemals Wohnungslose. Die Moderation übernahm Frau Dr. Mignon Drenckberg, Fachreferentin der Caritas München Freising für Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe und Straffälligenhilfe.

 

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zu den Fachvorträgen und zur Ergebnissicherung:

 

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Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht

Fluchtort Hamburg

 

Der Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht von Maren Gag und Barbara Weiser ist jetzt  in der  4. Auflage (Stand September 2024)  erhältlich. Der Leitfaden gibt eine Übersicht, welche behinderungsspezifischen sozialrechtlichen Leistungen Geflüchtete, EU- Bürger*innen und andere Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zur Gesundheitsversorgung, Pflege und zur Teilhabe an Bildung und Arbeit etc. erhalten können. Druckexemplare können bei mgreiser@caritas-os.de bestellt werden.

 

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Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz veröffentlicht

Nationale Armutskonferenz - Mitglied im Europäischen Armutsnetzwerk EAPN

 

Der Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz (NAK) beleuchtet die Armutslage in Deutschland und die Lebensrealitäten betroffener Menschen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. z.B. ist Mitglied der NAK und hat in der AG Grundsicherung aktiv an dem Bericht mitgewirkt. Er liefert wichtige Impulse für die politische Diskussion und fordert Veränderungen in der Armutsbekämpfung.

 

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zur Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.

Monitor Jugendarmut: Die Generation von morgen- bereits heute abgehängt

Startseite – Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.

 

Deutschland gilt international als wohlhabende Industrienation mit einem starken Sozialstaat. Dennoch ist für einen erheblichen Teil der Gesellschaft die Wirklichkeit eine andere: Armut ist auch in Deutschland ein tiefgreifendes Problem. Jede*r Vierte zwischen 18 und 24 Jahren war 2023 in Deutschland von Armut bedroht. Das entspricht einer Armutsgefährdungsquote von 25 %. Bei den unter 18-Jährigen liegt die Quote bei 20,7 %, sodass mehr als jede*r Fünfte armutsgefährdet ist.

 

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Prävention von Wohnraumverlust in Bayern: Wohnung behalten!

 

Dank der finanziellen Unterstützung des Netzwerks Wohnungslosenhilfe München konnte die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern/ Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern mit fachlicher Beratung durch den Ambulanten Fachdienst Wohnen München des Katholischen Männerfürsorgevereins e.V. und in Kooperation mit dem Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München eine Informationsbroschüre entwickeln, welche leicht verständlich und übersichtlich eine klare Botschaft sendet: Auch wenn das Kind gefühlt schon in den Brunnen gefallen zu sein scheint- es kann in vielen Fällen noch etwas getan und der Verlust der Wohnung verhindert  werden!

 

Die vorliegende Broschüre wurde erstmalig für die Landeshauptstadt München konzipiert und kann auf  jede Gebietskörperschaft (kreisfreie Stadt/ Landkreis) angepasst werden- nehmen Sie einfach Kontakt mit der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern auf, am besten via Email: info@wohnungsnotfallhilfesued.bayern

 

Bisher erschienen (nach Erscheinungsdatum):

 

zur Präventionsbroschüre für die Landeshauptstadt München

 

zur Präventionsbroschüre für den Landkreis München

 

zur Präventionsbroschüre für den Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen

 

zur Präventionsbroschüre für die kreisfreie Stadt Ingolstadt

 

zur Präventionsbroschüre für die kreisfreie Stadt Augsburg

 

zur Präventionsbroschüre für den Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm

Kurzexpertise zu Wohnarmut des Paritätischen 2024

Weltexpresso - Neue Expertise zu Wohnarmut

 

Was viele insgeheim schon ahnten, ist jetzt wissenschaftlich belegt: Wohnen macht arm. Omas Faustregel lautete einst „Gib nie mehr als ein Drittel deines Einkommens für Miete aus!“ Diese Ein-Drittel-Regel gilt bis heute zum Beispiel bei Maklerbüros, um zu beurteilen, ob sich jemand eine Wohnung überhaupt leisten kann. Aber die Mieten steigen schneller als die Einkommen. Viele Menschen müssen deswegen heute viel mehr als ein Drittel fürs Wohnen ausgeben – manche sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens. Denn hier haben die Menschen kaum die Wahl. Sie können oft nicht billiger wohnen, weil sie nicht die einzigen sind, die nach einer billigeren Wohnung suchen oder weil es da, wo sie arbeiten und leben, keine billigeren Wohnungen gibt. Infolgedessen müssen sie einfach mit weniger Geld auskommen. Die neue Paritätische Wohnarmuts-Berechnung macht ein bislang unsichtbares Ausmaß der Armut sichtbar. In Deutschland gilt (gemäß der OECD-Konvention) derjenige als armutsgefährdet, der weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens hat. Median meint dabei, dass alle Einkommen wie Orgelpfeifen aufgereiht werden und die mittlere Größe, also die Orgelpfeife in der Mitte, bildet den Median. Die Armutsrisikogrenze liegt dann bei 60 Prozent des Medians. Nach konventioneller Berechnung (auf Grundlage von MZ-SILC) sind demnach in Deutschland 14,4 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet. Berücksichtigt man aber die Wohnkosten und ermittelt das Einkommen, das die Menschen tatsächlich zum Leben frei verfügbar haben, nachdem sie ihre Wohnkosten (Warmmiete inklusive Stromkosten) bezahlt haben, dann ergibt sich ein anderes Bild.

 

zur Kurzexpertise Wohnarmut des Paritätischen

 

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