Fachtag Wohnen+ in Ingolstadt- Schwerpunkt: Wohnungslose Frauen

 

Die Katholische Hochschule Eichstätt- Ingolstadt hat am 21.09.2022 in Kooperation mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen Ingolstadt e.V. (SkF) und der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern /Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern- mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) – den Fachtag Wohnen+ in Ingolstadt veranstaltet.

 

zu Pressemitteilung, Tagungsprogramm, Ergebnissicherung sowie der Fachpublikation:

 

 

Die eigenen vier Wände sind für alle Menschen ein Schutzraum und ein zentrales Grundbedürfnis.
Frauen, die sich aus unerträglichen Wohn- und/oder Beziehungssituationen lösen wollen, haben oftmals keine Chance bezahlbaren Wohnraum zu finden, da ihnen die finanziellen Mittel fehlen: Häufig bedingt durch Beschäftigung im Niedriglohnbereich sowie in prekären Beschäftigungsverhältnissen oder wegen mangelnder Betreuungsangebote für die Kinder nur in Teilzeit arbeiten können, bzw. alleinstehende Frauen mit geringen Alterseinkünften und im ALG II-Leistungsbezug.
Die Frauen, denen nichts als die Straße bleibt, sind permanent der Gefahr physischer und psychischer Angriffe ausgesetzt.

 

Frauen und Wohnungslosigkeit in Ingolstadt

 

Aus dem im Herbst 2019 gebildetem Runden Tisch, der eine trägerübergreifende Zusammenarbeit der Akteur:innen in Ingolstadt und die Verbesserung der Strukturen für Frauen mit oben genannten Problemlagen in Ingolstadt forcieren möchte, entstand die Idee einer Bedarfsanalyse zur Lage von Frauen, die in Ingolstadt von Wohnungslosigkeit bedroht oder schon betroffen sind, bzw. bereits obdachlos auf der Straße leben. Diese wurde in Zusammenarbeit zwischen SkF und der KU Eichstätt-Ingolstadt und durch die finanzielle Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales von zwei Studentinnen in Form von zwei Masterarbeiten bis Mitte 2022 erstellt. Von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene, oft ordnungsrechtlich untergebrachte Menschen haben nach Paragraf 67 ff. des zwölften Sozialgesetzbuches einen Anspruch auf persönliche Beratung und Unterstützung. Voraussetzung ist, dass besondere soziale Schwierigkeiten vorliegen, Selbsthilfe nicht möglich ist und zumindest eine Verschlechterung der Lebenssituation verhindert werden kann. Viele anspruchsberechtigte Menschen wissen jedoch nicht, dass sie diesen sozialhilferechtlichen Anspruch haben. Oder sie sind nicht in der Lage, diesen Anspruch zu verfolgen, geschweige denn diesen durchzusetzen.

 

zum Tagungsprogramm

 

zum Redemanuskript der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern

 

zur Präsentation der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern

 

zur Präsentation der Bedarfsanalyse wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen in der kreisfreien Großstadt Ingolstadt

 

zur Pressemitteilung

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