Prävention von Wohnraumverlust in Augsburg- Wohnung behalten!

 

Dank der finanziellen Unterstützung des Netzwerks Wohnungslosenhilfe München konnte die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern/ Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern mit fachlicher Beratung durch den Ambulanten Fachdienst Wohnen München des Katholischen Männerfürsorgevereins e.V. eine Informationsbroschüre entwickeln, welche leicht verständlich und übersichtlich eine klare Botschaft sendet: Auch wenn das Kind gefühlt schon in den Brunnen gefallen zu sein scheint- es kann in vielen Fällen noch etwas getan und der Verlust der Wohnung verhindert  werden!

 

Die nun auch Dank der Kooperation mit der Verwaltung der kreisfreien Stadt Augsburg für den eigenen Zuständigkeitsbereich vorliegende Broschüre wurde erstmalig für die Landeshauptstadt München konzipiert und kann auf  jede Gebietskörperschaft (kreisfreie Stadt/ Landkreis) angepasst werden- nehmen Sie einfach Kontakt mit der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern auf, am besten via Email: info@wohnungsnotfallhilfesued.bayern

 

zur Präventionsbroschüre für die kreisfreie Stadt Augsburg

 

zur Präventionsbroschüre für die kreisfreie Stadt Ingolstadt

 

zur Präventionsbroschüre für den Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen

 

zur Präventionsbroschüre für den Landkreis München

 

zur Präventionsbroschüre für die Landeshauptstadt München

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Zweiter Wohnungslosenbericht der Bundesregierung liegt vor: Ausmaß von Wohnungslosigkeit hat zugenommen- 2024 gibt es rund 531.000 wohnungslose Menschen in Deutschland

BMWSB - Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - BMWSB

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Wohnungslosenbericht 2024 vorgelegt. Mit diesem wird nach 2022 zum zweiten Mal ein gesamtdeutscher Überblick über die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Der Bericht enthält Informationen und Analysen über Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit im Bundesgebiet. Laut der Statistik und der empirischen Erhebung waren Ende Januar/Anfang Februar 2024 rund 439.500 Personen im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht, weitere rund 60.400 Personen bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (verdeckt wohnungslose Personen). Rund 47.300 Personen lebten auf der Straße oder in Behelfsunterkünften.

 

zum Wohnungslosenbericht der Bundesregierung

 

zur Kommentierung des Paritätischen

 

zur Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.

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Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Stärkung der Durchlässigkeit der ordnungsrechtlichen Unterbringung hin zum System sozialer Hilfen

 

Aus der kurzfristigen Einweisung in die Unterkünfte der ordnungsrechtlichen Unterbringung wird oftmals ein faktisch langfristiger Aufenthalt in den (Not-)Unterkünften, da es für vulnerable Gruppen in Zeiten der Knappheit an bezahlbarem Wohnraum besonders schwierig ist, eine eigene Wohnung zu finden. Personen, die in Unterkünften der ordnungsrechtlichen Unterbringung leben, können dringend auf Beratung und Unterstützung angewiesen sein, um Wohnraum für sich und ggf. für ihre Angehörigen zu finden. Ein Rechtsanspruch auf entsprechende Unterstützung ist in den §§ 67 ff SGB XII, konkretisiert in der Durchführungsverordnung gemäß § 69 SGB XII, normiert. Eine gute Kooperation, Abstimmung und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege ist dringend geboten- die Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern weist darauf in den Sachberichten der letzten Jahre stets hin, beschreibt wie es gelingen kann und setzt dies konsequent um:

 

Sachbericht KWSB ARGE WNFH M OBB 2023

 

Diese Arbeit wird nun von einer entsprechenden Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. in einer neuen Empfehlung bestätigt und flankiert:

 

Empfehlungen zur Stärkung der Durchlässigkeit der ordnungsrechtlichen Unterbringung hin zum System sozialer Hilfen

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Neue Expertise zu Wohnarmut des Paritätischen

Weltexpresso - Neue Expertise zu Wohnarmut

 

Was viele insgeheim schon ahnten, ist jetzt wissenschaftlich belegt: Wohnen macht arm. Omas Faustregel lautete einst „Gib nie mehr als ein Drittel deines Einkommens für Miete aus!“ Diese Ein-Drittel-Regel gilt bis heute zum Beispiel bei Maklerbüros, um zu beurteilen, ob sich jemand eine Wohnung überhaupt leisten kann. Aber die Mieten steigen schneller als die Einkommen. Viele Menschen müssen deswegen heute viel mehr als ein Drittel fürs Wohnen ausgeben – manche sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens. Denn hier haben die Menschen kaum die Wahl. Sie können oft nicht billiger wohnen, weil sie nicht die einzigen sind, die nach einer billigeren Wohnung suchen oder weil es da, wo sie arbeiten und leben, keine billigeren Wohnungen gibt. Infolgedessen müssen sie einfach mit weniger Geld auskommen. Die neue Paritätische Wohnarmuts-Berechnung macht ein bislang unsichtbares Ausmaß der Armut sichtbar. In Deutschland gilt (gemäß der OECD-Konvention) derjenige als armutsgefährdet, der weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens hat. Median meint dabei, dass alle Einkommen wie Orgelpfeifen aufgereiht werden und die mittlere Größe, also die Orgelpfeife in der Mitte, bildet den Median. Die Armutsrisikogrenze liegt dann bei 60 Prozent des Medians. Nach konventioneller Berechnung (auf Grundlage von MZ-SILC) sind demnach in Deutschland 14,4 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet. Berücksichtigt man aber die Wohnkosten und ermittelt das Einkommen, das die Menschen tatsächlich zum Leben frei verfügbar haben, nachdem sie ihre Wohnkosten (Warmmiete inklusive Stromkosten) bezahlt haben, dann ergibt sich ein anderes Bild.

 

zur Kurzexpertise Wohnarmut des Paritätischen

 

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Der Menschenrechtsbericht 2024 des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Wohnungslosigkeit von hoher Relevanz

Deutsches Institut für Menschenrechte: „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Berlin: Erfahrungen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen“ – Catrin Wahlen

 

Am 9. Dezember 2024 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen neunten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll. Der neunte Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024. Er wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht. Der Bericht steht zur Verfügung als Langfassung, als Kurzfassung (Deutsch/Englisch) sowie in Leichter Sprache. In seinem neunten Erscheinungsjahr widmet sich der Bericht fünf Themen, die im Berichtszeitraum von hoher menschenrechtlicher Relevanz waren: Schutz von Geflüchteten, Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmer*innen sowie menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen.

 

zum Menschenrechtsbericht 2024

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Krank und ohne medizinische Versorgung in Deutschland- der Ärzte der Welt Gesundheitsreport 2024

Ärzte der Welt e.V. - DZI

 

Wie viele Menschen in Deutschland leben, bei denen das “Recht auf Gesundheit” bloße Makulatur oder teilweise stark eingeschränkt ist, dazu gibt es keine belastbaren Zahlen. Unser Gesundheitsreport soll ein Schlaglicht auf die Situation dieser Menschen werfen. Es ist nicht einfach, ein genaues Bild der Lebens- und Gesundheitssituation der Betroffenen zu zeichnen. Die meisten haben keine Meldeadresse, sind schwer für Befragungen erreichbar. Einige sprechen wenig Deutsch oder sind in aller Regel damit beschäftigt, irgendwie über die Runden zu kommen.

 

zum Gesundheitsreport 2024

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Erweiterter Mieter*innenschutz- Neues Versicherungsprodukt soll helfen, den Zugang wohnungsloser Menschen zu Wohnraum zu verbessern

EBET e.V.

 

Sie sind eine Einrichtung der Diakonie, Caritas, Sozialwirtschaft oder Kirche und engagieren sich für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, indem Sie im eigenen Namen Wohnraum anmieten oder diesen aus eigenem Bestand zur Verfügung stellen? Das neue Versicherungsprodukt „Erweiterter Mieterschutz“ der Ecclesia Versicherungsdient GmbH, das in Kooperation mit der Dachstiftung Diakonie und dem EBET e.V. entstanden ist, soll mögliche Risiken in diesem Zusammenhang minimieren. Denn im Schadensfall wird die*der Vermieter*in nicht auf die*den Bewohner*in zugehen, sondern auf Sie als seine Vertragspartner*in. Das Produkt kann auch genutzt werden, um den Bedenken potenzieller Vermieter*innen gegen die Überlassung ihres Wohnraums an die von Ihnen betreuten Personen entgegenzutreten.

 

Wie funktioniert die Police? Was Sie kostet? Was ist zu beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier

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Beratung und Unterstützung in München

 

 

Die Handreichung Wohnen+ Wohnungsnotfallhilfe München der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern ist eine Beratungsführerin, der versucht, alle für die Landeshauptstadt München relevanten Fakten zum Thema Wohnen aufzuarbeiten, mit anderen Homepages z.B. hinsichtlich Antragstellung direkt zu verlinken sowie eine Übersicht aller Einrichtungen im komplexen Hilfesystem in München zu ermöglichen. Die Handreichung wurde 2024 aktualisiert.

 

 zur Handreichung Wohnen + Wohnungsnotfallhilfe München Dezember 2024

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Wohin wenn‘ s kalt wird in Nürnberg?

 

 

In den Wintermonaten veröffentlicht die ARGE WLH Nürnberg das Winterplakat „Wohin wenn’s kalt wird?“. Es wird an Kirchengemeinden und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Nürnberg ausgegeben und gibt Auskunft über Übernachtungsmöglichkeiten und Tagesaufenthalte für wohnungslose Menschen. Die aktualisierte Übersicht der Hilfeangebote für das Winterhalbjahr 2024/2025 steht Ihnen hier als PDF-Datei zur Verfügung:

 

zum Winterplakat 2024/2025

 

zum Winterplakat 2024/2025_english

 

zum Winterplakat 2024/25_polski

 

zum Winterplakat 2024/25_românesc

 

zum Winterplakat 2024/25_Български

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Memorandum ‚Wir wollen wohnen- Wohnungsnot junger Erwachsener in Bayern wirksam begegnen‘ der LAG ö/ f in Kooperation mit der LAG JSA veröffentlicht

Verband und Netzwerk – AWO Landesverband Bayern                    Wohnungslosenhilfe Bayern – Seite 4 – Koordination Nord- Südbayern

 

Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen im Hilfesystem der Wohnungsnotfallhilfe: In der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAG Ö|F) wurde diese Problematik vermehrt festgestellt und Klärungsbedarf auch im Hinblick auf neue Regelungen im SGB VIII gesehen. Von Mai bis September 2023 veranstaltete sie daher in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (LAG JSA) Bayern drei sogenannte Wanderfachtage in München, Nürnberg und Augsburg. An diesen Tagen stellten die beiden LAGen unter dem Titel ‚Wir wollen wohnen!‘ die Wohnungsnot junger Erwachsener als gesellschaftspolitische Herausforderung zwischen Jugendhilfe und Wohnungsnotfallhilfe dar, diskutierten sie und zeigten Lösungsansätze auf. Diese wurden erstmals beim Kongress der ConSozial 2023 in Nürnberg vorgestellt und diskutiert. Dieses Memorandum ist die Konsequenz dieser Fachveranstaltungen und die Aufforderung an alle potenziellen Akteurinnen und Akteure, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen für diese Zielgruppe aktiv zu werden.

 

zur Dokumentation der Fachtage in München, Nürnberg und Augsburg

 

zum Memorandum

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