
Die Bundesländer Nordrhein- Westfalen und Bayern machen mit eigenen landesweiten Erhebungen zu den Zahlen obdachloser und wohnungsloser Menschen schon seit einigen Jahren eine deutlich verbesserte Sozialplanung und in diesem Zuge Förderprogramme wie den Aktionsplan ‚Hilfe bei Obdachlosigkeit‘ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verbesserung und den Ausbau ambulanter Beratungsstrukturen möglich. Es ist in der Folge 2022 nach einiger Planungs- und Vorlaufszeit inkl. Gesetzgebungsverfahren erstmalig gelungen, eine bundesweite Erhebung durchzuführen- die Zahlen ordnungsrechtlich untergebrachter Personen, die immer auch als Fingerzeig auf potenzielle individuelle Rechtsansprüche auf Leistungen gemäß der §§ 67- 69 SGB XII interpretiert werden müssen, sind nun 2026 zum fünften Mal bis auf die Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise zum Stichtag 31.01.2026 ausgewiesen.
Die Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern hat die Zahlen der bundesweiten Stichtagserhebungen des statistischen Bundesamtes zur Bundeswohnungslosenstatistik für Südbayern seit 2022 zusammengetragen:
zu den Zahlen aus Südbayern 2026
zu den Zahlen aus Südbayern 2025
zu den Zahlen aus Südbayern 2024
zu den Zahlen aus Südbayern 2023
zu den Zahlen aus Südbayern 2022
Damit ist vor Ort je nach Fallzahl auch ein erster Hinweis zur Beantwortung der Frage gegeben, ob nämlich entsprechende sozialrechtliche Ansprüche überhaupt rechtsverwirklicht sind oder werden- bzw. es ist möglich zu analysieren, ob es bei der Rechtsverwirklichung von einschlägigen Leistungsansprüchen vor Ort Barrieren gibt, die durch gute Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit sowie durch strukturelle und konsequente Verzahnung der unterschiedlichen Zuständigkeiten der einschlägigen Hilfen beseitigt werden können. Es liegt auf der Hand, dass ein in eine Notunterkunft einweisendes Ordnungsamt einer Gemeinde nicht dafür zuständig sein kann, im Einzelfall eine sachgerechte und fachlich saubere Erstberatung hinsichtlich potenzieller, sich aus den Sozialgesetzbüchern ergebender Rechtsansprüche auf bestimmte Leistungen durchführen zu können, geschweige denn bei der Rechtsverwirklichung dieser Ansprüche zu begleiten und zu unterstützen. Da auf der anderen Seite eingewiesene Personen in der Regel Ihre Rechtsansprüche nicht kennen und es im Einzelfall fraglich ist, ob diese- wenn überhaupt bekannt- verfolgt und durchgesetzt werden können braucht es hierzu- wenn wir Rechtsstaatlichkeit ernst nehmen- eine geeignete professionelle Beratungsstruktur.
Nachdem im ersten Durchlauf der Erhebung 2022 für Südbayern deutlich wurde, dass ein solches komplexes Unterfangen immer auch erst eingespielt werden muss und für Fehler anfällig sein kann, konnten diese Erhebungsschwierigkeiten 2023 und 2024 deutlich minimiert werden. Dies erklärte neben den 2024 auffällig hohen Zahlen von Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine flohen, auch den heftigen Anstieg der Zahlen für Südbayern im Vergleich zu 2022. Diese haben sich nämlich anzunehmender Weise nicht innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt, sondern neben einem stetig steigenden Anstieg der Zahlen betroffener Menschen erklärte sich diese Entwicklung auch durch die von Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern nachgewiesenen Mess- und Erhebungsfehlerquellen 2022. Inzwischen können, bzw. müssen wir davon ausgehen, dass mit der Statistik ein absolut realistischeres Bild gezeichnet wird- wohlgemerkt zu einem Stichtag. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. errechnet und ermittelt regelmäßig äußerst seriös, dass im Verlauf eines Jahres mindestens doppelt so viele Menschen betroffen sein müssen wie am Stichtag selbst.
Die Zahlen sind nun im Vergleich zu 2025 minimal gesunken, verharren auf höchstem Niveau und bleiben damit Besorgnis erregend. Ein Faktor für das Ende der seit Jahren ausschließlich steigenden zahlen liegt mit einiger Wahrscheinlichkeit auch an der veränderten weltpolitischen Lage und der veränderten Bedingungen u.a. in Syrien und Afghanistan. Die Behauptung, die hilflosen Versuche des Bundesministers des Inneren wären für den Rückgang der Zahlen im Migrationsbereich verantwortlich, erscheint mit Blick auf die Weltlage naiv. Mit den sündhaft teuren, aber leider vollkommen wirkungslosen Schaufenstermaßnahmen an den deutschen Grenzübergängen wird lediglich das Überstundenkontingent der Sicherheitsbehörden weiter strapaziert.
Die erhobenen Zahlen selbst geben einen deutlichen Hinweis darauf, dass die BRD und Bayern wohnbaupolitisch noch einen weiten Weg zu gehen haben, denn wir zählen heuer 39.665 Personen, die in Einrichtungen der ordnungsrechtlichen Unterbringung zum Stichtag untergebracht waren. Die Koordination Südbayern analysiert schon seit mehreren Jahren die einschlägigen am Mietwohnungsmarkt wirkenden Kontextfaktoren und zeigt in den jährlichen Sachberichten stets konkrete Lösungsszenarien auf: Noch wird das Wissen von prominenter Stelle (noch) nicht genutzt. Der Worte hören wir viele- der konkreten Maßnahmen sehen wir wenige. Wenn 38% der deutschen Bevölkerung der Politik zuschreiben, aktuelle Probleme nicht lösen zu können- hier erleben wir leider ganz aktuell live und in Farbe ein konkretes Beispiel. Eine Kehrtwende in der Wohnbaupolitik darf mittlerweile wahrlich in der Dimension als ein elementarer Beitrag zur Stabilisierung unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung angesehen werden.
Ein Beispiel: Wohngeld Plus und Kosten der Unterkunft in der Existenzsicherung schlagen im Bundes- und Kommunalhaushalt jährlich mit mittlerweile knapp 30- 35 Milliarden € zu Buche- während für den Wohnbau bis Ende dieser Legislatur lediglich knapp über 5 Mrd. € zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese im laufenden Bundeshaushalt als Sozialabgaben förmlich ‚getarnten‘ Steuermittel sind nichts weniger als eine indirekte Wirtschaftsförderung privater Wohnbauunternehmen sowie deren Gewinne- wollte man also auf Bundesebene im Haushalt sparen, wäre dies über eine massive Investition in leistbare Mieten und der damit einhergehenden Sparpotenziale bei Wohngeld und KdU in mittlerer zweistelliger Milliardenhöhe möglich.
siehe Sachbericht 2025 ab S. 14
siehe Sachbericht 2024 ab S. 15
siehe Sachbericht 2023 ab S. 15
