Positionspapier des Bundesverbandes Diakonie Deutschland – ‚Wohngemeinnützigkeit statt Social Washing für die gewerbliche Immobilienwirtschaft‘- ein Plädoyer für einen sozial und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Steuermitteln für bezahlbares Wohnen.

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Bereits im Januar 2023 hat die Diakonie Deutschland ein Positionspapier mit Empfehlungen zur Ausgestaltung der Neuen Wohngemeinnützigkeit veröffentlicht. In den aktuellen Debatten und politischen Gesprächen zeichnet sich nun ab, dass der Begriff der „Gemeinnützigkeit“ zunehmend von dem diffusen Begriff der „Gemeinwohlorientierung“ verdrängt wird. Es wird befürchtet, dass die aktuellen Debatten dazu führen könnten, dass das als „Neue Wohngemeinnützigkeit“ im Koalitionsvertrag vereinbarte Instrument sich nicht an der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung orientieren könnte. Das hätte für gemeinnützige Sozialunternehmen u.a. zur Folge, dass die Vermietung weiterhin kein zulässiger Satzungszweck wäre.

 

zum Positionspapier

 

 

Wie bereits im ersten Positionspapier vom Januar 2023 (link siehe unten) dargelegt, sind wir der Auffassung, dass die Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung als Wirtschaftsform gut geeignet ist, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und Wohnraum für hilfsbedürftige Menschen zu schaffen und Steuermittel sozial und ökologisch nachhaltig einzusetzen.

 

Die Diakonie Deutschland setzt sich zudem dafür ein, dass der Begriff der „Gemeinnützigkeit“ nicht verwässert wird. Eine Förderung gewinnorientierter Unternehmen, von privaten Investoren und mitgliederbegünstigenden Genossenschaften ohne akzentuierte soziale Ausrichtung hat mit der Gemeinnützigkeit im eigentlichen, rechtlichen Sinne nichts zu tun und darf mit diesem Begriff nicht in Verbindung gebracht werden. Dies würde denjenigen Sozialunternehmen schaden, die tatsächlich gemeinnützig wirtschaften.

 

Für den Fall, dass es entgegen der Festlegungen im Koalitionsvertrag nicht zu einer politischen Einigung auf echte Wohngemeinnützigkeit kommt, bitten wir um Berücksichtigung der Bedarfe der gemeinnützigen Sozialwirtschaft bei der Gestaltung der Förderprogramme. Dies ist erforderlich, damit gemeinnützige Sozialunternehmen neben ihren sozialen Dienstleistungen weiterhin Wohnraum für hilfsbedürftige Menschen, etwa Menschen mit Behinderung, Bürgergeldempfänger*innen und Wohnungslose anbieten können.

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