Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, deren Einkommen gering ist und für die Zahlung der Miete nicht oder nur so gerade eben ausreicht, können einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen.
Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, deren Einkommen gering ist und für die Zahlung der Miete nicht oder nur so gerade eben ausreicht, können einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen.