Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 04.03.2024 den Referent*innenentwurf eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 vorgelegt. Mit dem vorliegenden NAP erkennt die Bundesregierung die Vermeidung und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie die bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen in einer Wohnungsnotfallsituation als sozialstaatliche Pflichtaufgabe an und formuliert zumindest Leitlinien zur Überwindung des Phänomens in der BRD.