Wohnen ist ein Grundrecht. Die Verfassung des Freistaates Bayern formuliert in Art. 106 Abs. 1 BV ungekünstelt und klar: „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.“ Das Problem ausreichenden, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum und das hierfür notwendige Bauland zur Verfügung zu stellen, betrifft dabei bei weitem nicht nur die großen Städte. Auch im ländlichen Raum nehmen die Spannungen zu.
Der Bayerische Gemeindetag hat hierzu ein spannendes und lösungsorientiertes Positionspapier verfasst: