Hemmnisse aus dem Weg räumen, Dynamik entfalten- Wie gutes Wohnen in Stadt und Land gelingen kann: Ein Positions- und Forderungspapier des Bayerischen Gemeindetags

 

Wohnen ist ein Grundrecht. Die Verfassung des Freistaates Bayern formuliert in Art. 106 Abs. 1 BV ungekünstelt und klar: ‚Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.‘ Auch wenn aus der Bayerischen Verfassung keine individuellen Rechtsansprüche abgeleitet werden können und das Recht auf Wohnen in der BRD leistungsrechtlich lediglich auf den Anspruch zur ordnungsrechtlichen Unterbringung, zur Übernahme der Mietschuld im Einzelfall zur Abwendung von Wohnraumverlust sowie auf entsprechende Beratung, Begleitung und Unterstützung, nicht aber auf konkrete 4 mietrechtlich abgesicherte Wände heruntergebrochen werden kann: Das Problem ausreichenden, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum und das hierfür notwendige Bauland zur Verfügung zu stellen, betrifft dabei bei weitem nicht nur die großen Städte. Auch im ländlichen Raum nehmen die Spannungen zu. Der Bayerische Gemeindetag hat zur Erarbeitung der nachfolgenden Positionen und Forderungen eine Projektgruppe tagen lassen und die erarbeiteten Ergebnisse in einer entsprechenden Landesausschusssitzung beraten und beschlossen. Darin teilt der Bayerische Gemeindetag die von der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern seit mehreren Jahren vertretende Position, dass es für eine Wende am Mietwohnungsmarkt ein soziales Bodenrecht bedarf- ganz wie im Artikel 161 der Bayerischen Verfassung seit Jahrzehnten bereits weise vorformuliert.

 

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