Durchführungsverordnung gemäß § 69 SGB XII- Hilfe für Menschen in besonderen Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten

Dieser Gesetzestext ist einfach, klar, verständlich und (fast) selbsterklärend. Bitte einmal durchlesen und anwenden.

 

 

zur DVO § 69 SGB XII

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