Bundeskabinett beschließt Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

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Die Bundesregierung verfolgt das EU– weite Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Damit dies gelingt, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen sowie Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Der heutige Beschluss des „Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“ (NAP) leitet den Prozess der strukturierten Zusammenarbeit aller Akteure ein. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Die Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist eine Mammutaufgabe. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) legt die Bundesregierung nun erstmals einen Handlungsleitfaden dafür vor, diese große gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzugehen.

 

zur PM des BMWSB vom 24.04.2023

 

zum Nationalen Aktionsplan

 

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) und der Deutsche Städtetag begrüßen den NAP. Ein Leitbild alleine wird allerdings nicht genügen, um das ambitionierte Ziel Realität werden zu lassen. Es braucht auch politische Handlungsspielräume und finanzielle Ressourcen sowie eine Ausweitung des Mieter*innenschutzes.

 

zur PM der BAGFW, BAGW und des Deutschen Städtetags vom 24.04.2024

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