Fachthemen (71/71)

Paritätischer Armutsbericht 2024: Armut in der Inflation.

   

 

Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen. Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs. ‚Die Befunde sind durchwachsen, aber einen Grund zur Entwarnung gibt es nicht‘, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So scheine der Trend stetig wachsender Armut auf Bundesebene zwar auf den ersten Blick gestoppt, aber noch lange nicht gedreht. Nach dem Armutsbericht müssen 14,2 Millionen Menschen in diesem reichen Land zu den Armen gezählt werden. 2022 waren damit fast eine Million Menschen mehr von Armut betroffen als vor Pandemie, Energie- und Preiskrise im Jahr 2019 und 2,7 Millionen mehr als 2006. Insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Menschen mit schlechten Bildungsabschlüssen oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind von Armut betroffen. Auf einen neuen traurigen Rekordwert ist nach der Studie zudem die Kinderarmut gestiegen: Mehr als jedes fünfte Kind ist mittlerweile von Armut betroffen (21,8 Prozent). Unter Alleinerziehenden lag die Armutsquote bei 43,2 Prozent.

 

zum Paritätischen Armutsbericht 2024

 

zur Bundespressekonferenz mit Herrn Dr. Schneider

Stellungnahme der BAG W zum Referent*innenentwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 ‚Gemeinsam für ein Zuhause‘ vom 04.03.2024

 

Am 4. März veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Referent*innentwurf des Nationalen Aktionsplanes. Die BAG W war zur Stellungnahme aufgerufen. Die Bundesregierung bringt erstmalig zum Ausdruck, dass die Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 als eine ressort- und aktuersübergreifende Gemeinschaftsaufgabe und als ein sozialstaatlicher Plichtauftrag verstanden werden muss.

 

zum Referent*innenentwurf des BMWSB

 

zur Stellungnahme der BAG W

Veröffentlichung der neuen Empfehlungen für das Obdach- und Wohnungslosenwesen in Bayern

        Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr    Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

 

Es ist vollbracht: Der nach der Landtagswahl 2018 u.a. von der Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- und Südbayern mit angestoßene und begleitete sowie von der Bayerischen Staatsministerin für Familie Arbeit und Soziales a.D. Kerstin Schreyer unterstützte Prozess der Überarbeitung der Empfehlungen für das Obdachlosenwesen von 1997 konnte mit der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales, des Innern, für Sport und Integration, für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Gesundheit und Pflege am 25.10.2023 abgeschlossen werden.

 

zu den neuen Empfehlungen für das Obdach- und Wohnungslosenwesen in Bayern

Fachtage der LAG ö/f und der LAG JSA am 04.05.2023 in München, am 21.09.2023 in Nürnberg sowie am 28.09.2023 in Augsburg: ‚Wir wollen wohnen! Wohnungsnot junger Erwachsener – eine sozialpolitische Herausforderung‘

Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in  Bayern – Jobs und Mission | GoodJobs             

 

Der Fachausschuss Wohnungslosenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie Wohlfahrtspflege in Bayern hat am 04.05.2023 zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit in Bayern einen Fachtag zum Thema in der Landeshauptstadt München veranstaltet und zwei im Herbst in den bayerischen Metropolen Nürnberg und Augsburg am 21.09. sowie am 28.09.

 

Ziel der Fachveranstaltungen war es, die Herausforderungen und Chancen des SGB VIII samt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vs. SGB XII, also die Schnittstelle der Kinder- und Jugendhilfe und der Wohnungsnotfallhilfe für die Zielgruppe junger Erwachsener in Wohnungsnot, mit hochrangigen kommunal- sowie landespolitischen Akteuren sowie der freien Wohlfahrtspflege lösungsorientiert zu diskutieren.

 

zum Programm und zur Dokumentation der Fachtage in München, Nürnberg und Augsburg

 

zur Präsentation und dem Fachvortrag im Rahmen der ConSozial 2023

Hemmnisse aus dem Weg räumen, Dynamik entfalten- Wie gutes Wohnen in Stadt und Land gelingen kann: Ein Positions- und Forderungspapier des Bayerischen Gemeindetags

 

Wohnen ist ein Grundrecht. Die Verfassung des Freistaates Bayern formuliert in Art. 106 Abs. 1 BV ungekünstelt und klar: ‚Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.‘ Auch wenn aus der Bayerischen Verfassung keine individuellen Rechtsansprüche abgeleitet werden können und das Recht auf Wohnen in der BRD leistungsrechtlich lediglich auf den Anspruch zur ordnungsrechtlichen Unterbringung, zur Übernahme der Mietschuld im Einzelfall zur Abwendung von Wohnraumverlust sowie auf entsprechende Beratung, Begleitung und Unterstützung, nicht aber auf konkrete 4 mietrechtlich abgesicherte Wände heruntergebrochen werden kann: Das Problem ausreichenden, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum und das hierfür notwendige Bauland zur Verfügung zu stellen, betrifft dabei bei weitem nicht nur die großen Städte. Auch im ländlichen Raum nehmen die Spannungen zu. Der Bayerische Gemeindetag hat zur Erarbeitung der nachfolgenden Positionen und Forderungen eine Projektgruppe tagen lassen und die erarbeiteten Ergebnisse in einer entsprechenden Landesausschusssitzung beraten und beschlossen. Darin teilt der Bayerische Gemeindetag die von der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern seit mehreren Jahren vertretende Position, dass es für eine Wende am Mietwohnungsmarkt ein soziales Bodenrecht bedarf- ganz wie im Artikel 161 der Bayerischen Verfassung seit Jahrzehnten bereits weise vorformuliert.

 

zum Positionspapier

Arbeitshilfe Energiearmut des Fachausschusses Schuldner- und Insolvenzberatung der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern

Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern – Jobs und Mission | GoodJobs

 

Energierückstände bedrohen die Existenz der Ratsuchenden – das ist den Berater*innen der sozialen Schuldnerberatung und in der allgemeinen Sozialberatung bekannt. Seit einigen Monaten verschärft sich das Problem durch weitere Preissteigerungen sowohl im Bereich der Energiekosten, als auch der gesamten Lebenshaltung. Drastische Teuerungsraten treffen Geringverdienende, Rentner*innen und Sozialleistungsempfänger*innen und insbesondere ver- und überschuldete Menschen, deren Budget durch Ratenzahlungen und Kredite eingeschränkt ist, besonders hart.

 

Mit der vorliegenden Arbeitshilfe möchte der FA Schuldner- und Insolvenzberatung der LAG ö/ f einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichsten Facetten im Zusammenhang mit Energiekosten, Energieschulden und Energiearmut geben.

 

zur Arbeitshilfe

Wohnraum als Voraussetzung für sozialen Frieden- gerechte Wohnraumversorgung aus gesellschafts- und kirchenpolitischer Sicht des Landeskomitees der Katholiken in Bayern.

Landeskomitee nimmt den Synodalen Weg in den Blick – Landeskomitee der Katholiken in Bayern

 

Der aktuelle Verkauf eines der letzten staatseigenen Grundstücke in der Landeshauptstadt München durch den Freistaat Bayern an die Firma Apple für 251 Mio € (Quadratmeterpreis 35.000€)  nährt die Befürchtung, dass verantwortliche Politik noch nicht durchdrungen hat, welche Wirkfaktoren am Mietwohnungsmarkt für die dramatische Mietzinsentwicklung gerade in Südbayern verantwortlich sind. Hier setzt die aktuelle Stellungnahme des Landeskomitees der Katholiken in Bayern an, bei der die Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern beratend und redaktionell mitwirken durfte.

 

zur Stellungnahme

Positionspapier des Bundesverbandes Diakonie Deutschland – ‚Wohngemeinnützigkeit statt Social Washing für die gewerbliche Immobilienwirtschaft‘- ein Plädoyer für einen sozial und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Steuermitteln für bezahlbares Wohnen.

Diakonie Deutschland

Bereits im Januar 2023 hat die Diakonie Deutschland ein Positionspapier mit Empfehlungen zur Ausgestaltung der Neuen Wohngemeinnützigkeit veröffentlicht. In den aktuellen Debatten und politischen Gesprächen zeichnet sich nun ab, dass der Begriff der „Gemeinnützigkeit“ zunehmend von dem diffusen Begriff der „Gemeinwohlorientierung“ verdrängt wird. Es wird befürchtet, dass die aktuellen Debatten dazu führen könnten, dass das als „Neue Wohngemeinnützigkeit“ im Koalitionsvertrag vereinbarte Instrument sich nicht an der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung orientieren könnte. Das hätte für gemeinnützige Sozialunternehmen u.a. zur Folge, dass die Vermietung weiterhin kein zulässiger Satzungszweck wäre.

 

zum Positionspapier

 

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Deutsches Institut für Menschenrechte: Zwangsräumungen wegen Miet- und Energieschulden vermeiden

 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte verlangt mehr Anstrengungen des Staates, um Menschen vor Zwangsräumungen aufgrund von Miet- oder Energieschulden zu schützen. „Die aktuellen Entlastungspakete der Bundesregierung, etwa die Erhöhung und Ausweitung des Wohngelds und die Einführung des Heizkostenzuschusses, sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, sie reichen aber bei weitem nicht aus“, sagte Claudia Engelmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts, anlässlich der 5. Winter-Mahnwache gegen Obdachlosigkeit und Zwangsräumungen, die am 31. Januar 2023 in Berlin stattfindet.

 

Die Publikation ist auch in leichter Sprache erhältlich.

 

Information: Zwangsräumungen als Menschenrechtsverletzung. Vorgaben des Ausschusses zum UN-Sozialpakt und anderer Menschenrechtsgremien zu Räumungen

 

Information in Leichter Sprache: Zwangs-Räumungen sind Verletzung von Menschen-Rechten

 

Mehr Informationen über das Recht auf Wohnen

 

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Münchner Armutsbericht 2022

Veranstaltungsregistrierung, Veranstaltungsregistrierungsplattform der Landeshauptstadt München

 

München war 1987 die erste deutsche Stadt, die einen kommunalen Armutsbericht veröffentlichte. Seitdem erscheint der Armutsbericht alle fünf Jahre, in Zukunft wird er alle vier Jahre erscheinen. Der Bericht stellt zum einen die Lebenssituation und die Problemlagen von Münchner Bürger*innen dar, die von Armut betroffen sind. Zum anderen beschreibt er die zahlreichen bestehenden und geplanten Maßnahmen der Landeshauptstadt München und der freien Träger der Wohlfahrtspflege, die Armut bekämpfen und vorbeugen. Er ist ein zudem ein wichtiges Instrument, um Armut als Thema in die politische und öffentliche Diskussion einzubringen. Der Bericht gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil befasst sich mit statistischen Analysen zur
Armut und einem Exkurs zum Thema Grundsicherung, der zweite Teil zeigt in sieben Handlungsfeldern, wie sich Einkommensarmut auf die Lebenssituation von Betroffenen auswirkt und welche Maßnahmen der Armutsbekämpfung in verschiedenen armutsrelevanten Bereichen ergriffen werden.

 

zum Münchner Armutsbericht 2022

 

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