26. März 2024
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Armut, Bauen/ Wohnen, Rechtsgrundlagen/ Empfehlungen/ Positionen
Am 4. März veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Referent*innentwurf des Nationalen Aktionsplanes. Die BAG W war zur Stellungnahme aufgerufen. Die Bundesregierung bringt erstmalig zum Ausdruck, dass die Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 als eine ressort- und aktuersübergreifende Gemeinschaftsaufgabe und als ein sozialstaatlicher Plichtauftrag verstanden werden muss.
zum Referent*innenentwurf des BMWSB
zur Stellungnahme der BAG W
26. Oktober 2023
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Prävention/ Beratung, Rechtsgrundlagen/ Empfehlungen/ Positionen
Es ist vollbracht: Der nach der Landtagswahl 2018 u.a. von der Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- und Südbayern mit angestoßene und begleitete sowie von der Bayerischen Staatsministerin für Familie Arbeit und Soziales a.D. Kerstin Schreyer unterstützte Prozess der Überarbeitung der Empfehlungen für das Obdachlosenwesen von 1997 konnte mit der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales, des Innern, für Sport und Integration, für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Gesundheit und Pflege am 25.10.2023 abgeschlossen werden.
zu den neuen Empfehlungen für das Obdach- und Wohnungslosenwesen in Bayern
7. August 2023
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Bauen/ Wohnen, Rechtsgrundlagen/ Empfehlungen/ Positionen
Wohnen ist ein Grundrecht. Die Verfassung des Freistaates Bayern formuliert in Art. 106 Abs. 1 BV ungekünstelt und klar: ‚Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.‘ Auch wenn aus der Bayerischen Verfassung keine individuellen Rechtsansprüche abgeleitet werden können und das Recht auf Wohnen in der BRD leistungsrechtlich lediglich auf den Anspruch zur ordnungsrechtlichen Unterbringung, zur Übernahme der Mietschuld im Einzelfall zur Abwendung von Wohnraumverlust sowie auf entsprechende Beratung, Begleitung und Unterstützung, nicht aber auf konkrete 4 mietrechtlich abgesicherte Wände heruntergebrochen werden kann: Das Problem ausreichenden, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum und das hierfür notwendige Bauland zur Verfügung zu stellen, betrifft dabei bei weitem nicht nur die großen Städte. Auch im ländlichen Raum nehmen die Spannungen zu. Der Bayerische Gemeindetag hat zur Erarbeitung der nachfolgenden Positionen und Forderungen eine Projektgruppe tagen lassen und die erarbeiteten Ergebnisse in einer entsprechenden Landesausschusssitzung beraten und beschlossen. Darin teilt der Bayerische Gemeindetag die von der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern seit mehreren Jahren vertretende Position, dass es für eine Wende am Mietwohnungsmarkt ein soziales Bodenrecht bedarf- ganz wie im Artikel 161 der Bayerischen Verfassung seit Jahrzehnten bereits weise vorformuliert.
zum Positionspapier
16. Juni 2023
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Bauen/ Wohnen, Rechtsgrundlagen/ Empfehlungen/ Positionen
Der aktuelle Verkauf eines der letzten staatseigenen Grundstücke in der Landeshauptstadt München durch den Freistaat Bayern an die Firma Apple für 251 Mio € (Quadratmeterpreis 35.000€) nährt die Befürchtung, dass verantwortliche Politik noch nicht durchdrungen hat, welche Wirkfaktoren am Mietwohnungsmarkt für die dramatische Mietzinsentwicklung gerade in Südbayern verantwortlich sind. Hier setzt die aktuelle Stellungnahme des Landeskomitees der Katholiken in Bayern an, bei der die Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern beratend und redaktionell mitwirken durfte.
zur Stellungnahme
26. Mai 2023
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Bauen/ Wohnen, Rechtsgrundlagen/ Empfehlungen/ Positionen
Bereits im Januar 2023 hat die Diakonie Deutschland ein Positionspapier mit Empfehlungen zur Ausgestaltung der Neuen Wohngemeinnützigkeit veröffentlicht. In den aktuellen Debatten und politischen Gesprächen zeichnet sich nun ab, dass der Begriff der „Gemeinnützigkeit“ zunehmend von dem diffusen Begriff der „Gemeinwohlorientierung“ verdrängt wird. Es wird befürchtet, dass die aktuellen Debatten dazu führen könnten, dass das als „Neue Wohngemeinnützigkeit“ im Koalitionsvertrag vereinbarte Instrument sich nicht an der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung orientieren könnte. Das hätte für gemeinnützige Sozialunternehmen u.a. zur Folge, dass die Vermietung weiterhin kein zulässiger Satzungszweck wäre.
zum Positionspapier
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24. Januar 2023
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Alter/ Pflege, Arbeit/ Beschäftigung, Armut, Bauen/ Wohnen, Gesundheit, Migration
München war 1987 die erste deutsche Stadt, die einen kommunalen Armutsbericht veröffentlichte. Seitdem erscheint der Armutsbericht alle fünf Jahre, in Zukunft wird er alle vier Jahre erscheinen. Der Bericht stellt zum einen die Lebenssituation und die Problemlagen von Münchner Bürger*innen dar, die von Armut betroffen sind. Zum anderen beschreibt er die zahlreichen bestehenden und geplanten Maßnahmen der Landeshauptstadt München und der freien Träger der Wohlfahrtspflege, die Armut bekämpfen und vorbeugen. Er ist ein zudem ein wichtiges Instrument, um Armut als Thema in die politische und öffentliche Diskussion einzubringen. Der Bericht gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil befasst sich mit statistischen Analysen zur
Armut und einem Exkurs zum Thema Grundsicherung, der zweite Teil zeigt in sieben Handlungsfeldern, wie sich Einkommensarmut auf die Lebenssituation von Betroffenen auswirkt und welche Maßnahmen der Armutsbekämpfung in verschiedenen armutsrelevanten Bereichen ergriffen werden.
zum Münchner Armutsbericht 2022
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