Überbrückungsleistungen für Unionsbürger*innen- Argumentationshilfe zur Anwendung der Leistungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 3 bis 6 SGB XII.

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Die Arbeit zur Unterstützung von Unionsbürger*innen ist in vielen Angeboten der Wohnungsnotfallhilfen eine essenzielle Aufgabe. Dabei gestaltet sich die Beratung aufgrund der sozialrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Situation anspruchsvoll. Die Argumentationshilfe unterstützt dabei, ratsuchende Unionsbürger*innen in existentieller Notlage, die nicht über vorrangige Leistungsansprüche verfügen, auf dem Weg hin zur Gewährung von Überbrückungsleistungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 3 bis 6 SGB XII zu begleiten.  Die Argumentationshilfe zeigt die Anwendbarkeit sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf und dient der Orientierung in der komplexen Rechtslage und der bundesweit uneinheitlichen Verwaltungspraxis.

 

zur Argumentationshilfe der BAG W

 

zu den Positionspapieren der BAG W im Kontext Migration

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