Am 4. März veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Referent*innentwurf des Nationalen Aktionsplanes. Die BAG W war zur Stellungnahme aufgerufen. Die Bundesregierung bringt erstmalig zum Ausdruck, dass die Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 als eine ressort- und aktuersübergreifende Gemeinschaftsaufgabe und als ein sozialstaatlicher Plichtauftrag verstanden werden muss.
zum Referent*innenentwurf des BMWSB