Fachtag des AK Wohnen+ in der Planungsregion 18 in Oberbayern: ‚Wohnraum. Leistbar. Schaffen.‘ am 03.07.2025 im Lokschuppen in Rosenheim.
Im Jahr 2018 hat der Arbeitskreis Wohnen+ in der Planungsregion 18 in Oberbayern seine Arbeit aufgenommen. Er beschäftigt sich regelmäßig mit der Herausforderung, wie die Strukturen der Wohnungsnotfallhilfe optimiert und darüber hinaus leistbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Nachdem Horst Seehofer bereits im Jahr 2018 feststellte, dass Wohnen ‚die soziale Frage des 21. Jahrhunderts‘ ist, versucht sich nun die dritte Bundesregierung daran, eine Trendwende am Mietwohnungsmarkt zu erreichen. Während bei der Fertigstellung von Wohnraum und der Erteilung von Baugenehmigungen die Zahlen noch immer sinken, nimmt die Zahl wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen in Bayern weiter zu. Wie müssen die Antworten auf den drängenden kommunalen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum lauten?
Angesichts der Herausforderungen am Mietwohnungsmarkt ist es mehr denn je geboten, alle Möglichkeiten unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen auszuloten. Vor allem gilt es zu formulieren und zu adressieren, wo, in Anbetracht explodierender Bodenpreise und entsprechender Spekulationsgewinne, dringend Veränderungen angestoßen werden müssen. Der AK Wohnen+ in der Planungsregion 18 hat nun mit diesem Fachtag versucht, diesen Herausforderungen und jeglicher Resignation beherzt und entgegen zu treten.
Prävention von Wohnraumverlust im LK Pfaffenhofen a.d. Ilm- Wohnung behalten!
Dank der finanziellen Unterstützung des Netzwerks Wohnungslosenhilfe München konnte die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern/ Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern mit fachlicher Beratung durch den Ambulanten Fachdienst Wohnen München des Katholischen Männerfürsorgevereins e.V. eine Informationsbroschüre entwickeln, welche leicht verständlich und übersichtlich eine klare Botschaft sendet: Auch wenn das Kind gefühlt schon in den Brunnen gefallen zu sein scheint- es kann in vielen Fällen noch etwas getan und der Verlust der Wohnung verhindert werden!
Die nun auch Dank der Kooperation mit dem freien Träger Prop e.V. für den Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm vorliegende Broschüre wurde erstmalig für die Landeshauptstadt München konzipiert und kann auf jede Gebietskörperschaft (kreisfreie Stadt/ Landkreis) angepasst werden- nehmen Sie einfach Kontakt mit der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern auf, am besten via Email: info@wohnungsnotfallhilfesued.bayern
474 700 untergebrachte wohnungslose Personen Ende Januar 2025 in Deutschland
Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 474 700 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439 500). Der Anstieg ist vermutlich auf Verbesserungen der Datenmeldungen im vierten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.
Paritätischer Armutsbericht 2025: Arme werden ärmer.
Einkommensarme Menschen sind in den vergangenen Jahren ärmer geworden, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichtes. Während das mittlere Einkommen von Personen unterhalb der Armutsgrenze im Jahr 2020 noch bei 981 Euro im Monat lag, waren es im Jahr 2024 preisbereinigt nur noch 921 Euro. ‚Die Zahlen belegen, was viele Menschen mit geringem Einkommen schon lange im Alltag spüren: Die Armen werden ärmer‘, so Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. ‚Die Kaufkraftverluste der vergangenen Jahre verschärfen die ohnehin schon schwierige finanzielle Lage von Millionen Betroffenen. Die neue Bundesregierung muss die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung jetzt ganz oben auf die Agenda setzen!‘ Der Paritätische sieht neben besseren Erwerbseinkommen insbesondere Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Wohn- und Familienarmut, der Stärkung der Rentenversicherung und dem Ausbau der Grundsicherung. Insgesamt müssen 2024 dem neuen Armutsbericht zufolge 15,5 Prozent der Bevölkerung zu den Armen gezählt werden. Die Armutsquote stieg um 1,1 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr an. Von Armut betroffen sind dabei insbesondere Alleinerziehende, junge Erwachsene und Rentner*innen, wobei die Altersarmut stark weiblich geprägt ist. Der Armutsbericht weist auch die Zahl derer aus, die in erheblicher materieller Entbehrung leben: 5,2 Millionen Menschen – darunter 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,2 Millionen Vollzeiterwerbstätige – können sich etwa nicht leisten, die Wohnung warm zu halten oder alte Kleidung zu ersetzen. Der Bericht zeigt im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede: Während in Bayern nur etwa jede achte Person von Armut betroffen ist (11,8 Prozent), ist es in Sachsen-Anhalt mehr als jede fünfte (22,3 Prozent) und in Bremen sogar jede vierte Person (25,9 Prozent). Positiv entwickelt hat sich die Zahl der Erwerbstätigen in Armut: Hier zeigt der Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes einen leichten Rückgang. Ausschlaggebend für diese Verbesserung sei aus Sicht des Verbandes die Erhöhung des Mindestlohnes sowie die Reform des Wohngeldes.
Angst vor Wohnraumverlust und hohe Arbeitsmotivation- das IAB entlarvt politische Mythen rund ums Bürger*innengeld.
Wer Bürgergeld bezieht, macht sich häufig Sorgen, seine aktuelle Wohnung zu verlieren. Dies hat die Online-Personenbefragung ‚Arbeiten und Leben in Deutschland‘ (IAB-OPAL) des des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergeben. Um diese Sorgen zu Beginn des Leistungsbezugs zu mindern und den Betroffenen mehr Zeit für die Jobsuche zu geben, wurde mit dem Bürgergeld die ‚Karenzzeit Wohnen‘ eingeführt. Demnach werden die Kosten der Unterkunft im ersten Jahr des Leistungsbezugs ohne Prüfung der Angemessenheit erstattet. Die Bewertung dieser Regelung durch Jobcenter-Beschäftigte fällt allerdings eher verhalten aus.
Eine weitere Studie des IAB hat gezeigt, dass die Mehrheit der Leistungsbeziehenden des Bürgergeldes eine neue Arbeitsstelle anstrebt und dafür sogar bereit ist, schlechtere Bedingungen zu akzeptieren. Die Bereitschaft, Kompromisse für einen Arbeitsplatz einzugehen, hängt jedoch von der Art der Bedingungen ab und variiert je nach Geschlecht und Familiensituation. Zudem geht aus der Studie hervor, dass Arbeitslose mit Grundsicherung eher bereit sind, solche Kompromisse einzugehen, als Arbeitslose ohne Leistungsbezug. Für die Untersuchung wurden Daten des Panels ‚Arbeitsmarkt und soziale Sicherung‘ (PASS) aus den Jahren 2010 bis 2022 analysiert.
Neuer Sachbericht der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern/ Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern online!
Auch in diesem Jahr freuen wir uns, einen ausführlichen Sachbericht zur Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern sowie der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern vorlegen zu können. Das Jahr 2024 steht für den ein oder anderen Meilenstein- vielleicht findet der ein oder andere Artikel Ihr Interesse. Armut und Wohnungsnot werden uns vorerst jedenfalls als gesellschaftliche Themen mit Sprengkraft erhalten bleiben- wie prominent und lösungsorientiert wir uns als Gesellschaft diesen hausgemachten Herausforderrungen stellen werden, entscheidet die künftige Bundesregierung. Es bleibt (ange)spann(t)end.
Fachtag ‚Gemeinsame Praxisempfehlungen für den Schnittstellenbereich der Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII und Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff. SGB IX in Oberbayern‘
Am 13. Februar 2025 fand im Sitzungssaal des Bezirks Oberbayern (Prinzregentenstr. 14, 80538 München) ein Fachtag des Bezirks Oberbayern in Kooperation mit dem Fachausschuss Wohnungslosenhilfe der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Oberbayern sowie der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern statt. Das zentrale Thema der Veranstaltung war die Vorstellung der ehemaligen Handlungsleitlinien, welche nun überarbeitet und der Rechtslage angepasst als gemeinsame Praxisempfehlungen zur Klärung von Fragestellungen im Schnittstellenbereich zwischen den §§ 67 ff. SGB XII und §§ 90 ff. SGB IX dienen sollen. Die Überarbeitung der Handlungsleitlinien wurde 2021 aufgrund der Umstellung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Einführung des Teils 2 des neuen SGB IX (Eingliederungshilfe) in Auftrag gegeben. Bei der Veranstaltung wurden in interaktiver Form die unterschiedlichen Prozessschritte der Praxisempfehlungen erlebbar gemacht. Zielgruppe der Veranstaltung waren Vertretungen der Wohnungslosenhilfe/ Wohnungsnotfallhilfe, Mitarbeitende der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern sowie Mitarbeitende der Einrichtungen im Bereich der Schnittstelleneinrichtungen der Eingliederungshilfe für ehemals Wohnungslose. Die Moderation übernahm Frau Dr. Mignon Drenckberg, Fachreferentin der Caritas München Freising für Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe und Straffälligenhilfe.
Ab sofort können bei der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern wieder Anträge auf Förderung für Projekte der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe gestellt werden. Pro Vorhaben kann eine Förderung in Höhe von 1.000€ bis zu 50.000€ beantragt werden. Beantragen können Sie direkt über das auf unserer Webseite, Frist ist der 18. Mai 2025:
Sollten Sie weitere konkrete Fragen, die nicht über die Förderrichtlinie und den Informationen auf der Webseite beantwortet werden können, melden Sie sich gern telefonisch unter 0821-5709 2110 oder -2111 oder per Mail an info@stiftung-obdachlosenhilfe.bayern.de
Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz veröffentlicht
Der Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz (NAK) beleuchtet die Armutslage in Deutschland und die Lebensrealitäten betroffener Menschen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. z.B. ist Mitglied der NAK und hat in der AG Grundsicherung aktiv an dem Bericht mitgewirkt. Er liefert wichtige Impulse für die politische Diskussion und fordert Veränderungen in der Armutsbekämpfung.
Monitor Jugendarmut: Die Generation von morgen- bereits heute abgehängt
Deutschland gilt international als wohlhabende Industrienation mit einem starken Sozialstaat. Dennoch ist für einen erheblichen Teil der Gesellschaft die Wirklichkeit eine andere: Armut ist auch in Deutschland ein tiefgreifendes Problem. Jede*r Vierte zwischen 18 und 24 Jahren war 2023 in Deutschland von Armut bedroht. Das entspricht einer Armutsgefährdungsquote von 25 %. Bei den unter 18-Jährigen liegt die Quote bei 20,7 %, sodass mehr als jede*r Fünfte armutsgefährdet ist.